Aufsichtsbeschwerde gegen den Erbenvertreter wegen behaupteter Kompetenzüberschreitung
Aufsichtsbeschwerde gegen den Erbenvertreter wegen behaupteter Kompetenzüberschreitung
Aufsichtsbeschwerde gegen den Erbenvertreter wegen behaupteter Kompetenzüberschreitung
B. ist der Erbenvertreter der Erbengemeinschaften von F. und E., beide bestehend aus C., A. und D. Im Eigentum der Erbengemeinschaft stehen u.a. die Grundstücke ggg und hhh. Die J. Sàrl liess im Mai 2019 im Hinblick auf eine Baubewilligung ein Bauprojekt auf dem Nachbargrundstück kkk im Amtsblatt publizieren. Dagegen erhob B. im Juni 2020 namens der Erbengemeinschaft Einsprache. Am 3. September 2020 informierte B. die Erben per E-Mail, er habe mit der J. Sàrl in einer «Convention Transactionnelle» vereinbart, die Einsprache zurückzuziehen und auf die Bauverbotsdienstbarkeit auf dem Grundstück kkk zugunsten des Grundstücks ggg gegen Bezahlung von CHF 45 000 zu verzichten. Mit dem Betrag sollten die durch einen beauftragten Gutachter ermittelte Wertminderung des Nachlassgrundstückes infolge Aufhebung der Bauverbotsdienstbarkeit zuzüglich aufgrund der Einsprache angefallener Kosten abgegolten werden.
Am 10. September 2020 gelangte A. mit Beschwerde an den Friedensrichter und beantragte u.a., es sei festzustellen, dass die «Convention Transactionnelle» ungültig bzw. unwirksam und ihre Ratifikation zu verweigern sei. Das Friedensgericht wies...
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