Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt im Rahmen einer Erbsache – Verletzung von Berufsregeln
Ein Anwalt beriet den Willensvollstrecker als dessen Hilfsperson in den Nachlassangelegenheiten des Erblassers und übernahm in einem von einer Erbin gegen den Willensvollstrecker angestrengten Strafprozess dessen Verteidigung. Das Bundesgericht äussert sich zur Verurteilung des Anwalts wegen qualifizierten Verstosses gegen die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung.
Die Betreibung gegen den Willensvollstrecker für eine Schuld des Erblassers: Betreibungsort und notwendiger Inhalt des Zahlungsbefehls
Der Gläubiger hat den Willensvollstrecker an dessen Wohnsitz für eine Forderung aus Kaufvertrag gegenüber dem Erblasser betrieben. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte sich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit im Betreibungsverfahren auseinanderzusetzen und zugleich zu prüfen, ob die Funktion des Willensvollstreckers als Schuldnerbezeichnung im Zahlungsbefehl aufzuführen ist.
Kann ein durch Vertrag und Testament vollständig übergangener Erbe ein öffentliches Inventar verlangen?
Auf Antrag der Tochter verfügte das zuständige Einzelgericht die Errichtung eines öffentlichen Inventars über den Nachlass des verstorbenen Vaters. Das Kantonsgericht äussert sich zum Erbenbegriff im Rahmen der Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen.
Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung
Eine in einem früheren Testament begünstigte Stiftung erhob Einspruch gegen eine Verfügung, mit welcher der mit einem späteren Testament eingesetzten Alleinerbin – eine zu gründenden Stiftung – die Ausstellung eines Erbscheins in Aussicht gestellt wurde, und verlangte erfolgreich die Anordnung der Erbschaftsverwaltung. Die Erbschaftsverwaltung wurde einem Notariat übertragen. Dagegen wehrt sich der vom Erblasser eingesetzte Willensvollstrecker.
Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung
In der Eröffnungsverfügung wurde der gesetzlichen Erbin A. sowie dem Willensvollstrecker X. die Ausstellung einer Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt. Dagegen erhoben der Willensvollstrecker X. und die gemäss Testament zu gründende Stiftung Y. Beschwerde. Sie verlangen, dass anstelle von A. die Y. als eingesetzte Erbin und Berechtigte zur Ausstellung einer Erbenbescheinigung zu nennen sei.
Erbschaftsinventar und amtliche Mitwirkung bei der Teilung
Die Ehefrau und die Söhne des verstorbenen Erblassers fechten das durch die zuständige kantonale Behörde erstellte Erbschaftsinventar sowie die damit verbundene Verfügung an.
Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?
Das Kantonsgericht befasst sich im Rahmen einer Erbteilungsstreitigkeit insbesondere mit der Frage, ob die Vorinstanz drei Übertragungen von Grundstücken zu Recht bei der Berechnung der Pflichtteilsberechnungsmasse als herabsetzungspflichtige Zuwendungen erfasst hatte.
Wann liegt eine die Anordnung eines Erbenrufs rechtfertigende Ungewissheit über die Erben vor?
Im Nachlass einer Erblasserin war das Eröffnungsgericht zur Auffassung gelangt, dass Unsicherheit bezüglich der Erben bestehe. Es ordnete einen Erbenruf und eine Erbschaftsverwaltung an. Dagegen wehrten sich die eingesetzten Erben.
Das Obergericht hatte sich in diesem Entscheid mit der Frage zu befassen, ob die im Testament des Erblassers als «Tochter» bezeichnete Berufungsklägerin vom Eröffnungsgericht als eingesetzte und nicht als gesetzliche Erbin qualifiziert werden durfte.
Anspruch des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehepartners auf Ausstellung einer Erbenbescheinigung
Streitig zwischen den Erbinnen ist eine Erbenbescheinigung, welche die Ehefrau als Nutzniesserin am gesamten Nachlass und die Töchter als Erbinnen des nackten Eigentums ausweist, während eine frühere Version lediglich die Töchter als Erbinnen aufführte. Die Töchter machen geltend, die auf Antrag der Mutter erfolgte Korrektur zu sei Unrecht erfolgt.