Der Erblasser, zu Lebzeiten unter anderem Eigentümer von zwei Wohnungen in der Liegenschaft, in der er gewohnt hatte, hatte ein mit der stenografischen Überschrift «Vorbereitung für Testament» betiteltes und unterzeichnetes Dokument hinterlassen mit einer stichwortartigen Auflistung von Namen, denen er jeweils ein Stockwerk sowie weitere Räume bzw. Anteile von Räumen in dieser Liegenschaft zuwies. Ein Bedachter beharrt darauf, dass es sich bei diesem Dokument um ein Testament handle, mit welchem ihm eine Wohnung vermacht worden sei.