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Das Obergericht verneint die Beschwerdelegitimation der Mutter eines minderjährigen Erben, die gegen die Zustimmung der KESB zu einem Vergleich vorgegangen war, den der mit der Verwaltung des Nachlasses für den Minderjährigen betraute Beistand mit der Lebenspartnerin des Erblassers betreffend deren Rechte aus dem Testament abgeschlossen hatte. Die Vertretungsbefugnis mit Bezug auf das Nachlassvermögen sei der Mutter entzogen gewesen, weshalb sie für diesen Bereich ihre Legimitation weder darauf abstützen könne, dass sie eine nahestehende Person sei, noch darauf, dass sie im Verfahren vor der Vorinstanz beteiligt war. – Das Bundesgericht hebt den Nichteintretensentscheid des Obergerichts auf.