Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser
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Eine Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser ist gemäss dem Zürcher Obergericht am Wohnort des Willensvollstreckers anzuheben. Die Funktion des Betriebenen als Willensvollstrecker kann bei der Bezeichnung des Schuldners im Zahlungsbefehl zumindest dann unterbleiben, wenn sie sich zweifelsfrei aus dem Betreibungsbegehren und den anderen Angaben ergibt. – Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben.
Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?
Verrechnet der Willensvollstrecker ein übersetztes Honorar, so trifft dies mittelbar auch die Quotenvermächtnisnehmer. Es stellt sich die Frage, ob diese den Willensvollstrecker für ihren Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage belangen können.
Das Obergericht des Kantons Zürich macht eine Kehrtwende
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Gemäss Obergericht kann aufgrund der Beweise nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Erblasser das jüngere Testament mit Testierwillen errichtet hatte. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte.
Haftung ausschlagender Erben für Steuerschulden der Erblasserin
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, wann eine Kombination von Erbvorbezügen und Ausschlagung rechtsmissbräuchlich ist und zu einer Haftung trotz Ausschlagung führen kann.
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Blosse Erkennbarkeit des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung genügt für das Vorliegen des Zuwendungswillens auf Seiten des Erblassers nicht. Die Bestellung einer Nutzniessung ist als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung zu betrachten und mindert den Verkehrswert der Liegenschaft.
Zentrale Themen in diesem Entscheid sind die Erstreckbarkeit von Fristen im Verfahren betreffend öffentliches Inventar sowie die Umstände, die eine Erstreckung ggf. rechtfertigen.
Wohngemeinschaft bei zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in Zweifamilienhaus?
Das Bundesgericht setzt sich in diesem Entscheid mit der Frage auseinander, ob zwei Personen, die in zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus leben, eine Wohngemeinschaft bilden, welche die Besteuerung zum privilegierten Tarif rechtfertigen würde.
Voraussetzungen für die Einsetzung eines Erbenvertreters
Zu entscheiden war ein Gesuch um Bestellung eines Erbenvertreters zur Verwaltung einer Immobilie. Das Kantonsgericht konkretisiert die Voraussetzungen.
Das Kantonsgericht hatte sich im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde mit dem Begehren von Erben um Auszahlung eines Vorschusses durch den Willensvollstrecker zu befassen. Es präzisiert die Rolle des Willensvollstreckers und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde.