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Nutzniessung als Teil der Gegenleistung für ein zu Lebzeiten zugewendetes Grundstück?

Nutzniessung als Teil der Gegenleistung für ein zu Lebzeiten zugewendetes Grundstück?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Nutzniessung als Teil der Gegenleistung für ein zu Lebzeiten zugewendetes Grundstück?

G verstarb 2012. Als Erben hinterliess er seine Kinder A, B, C, D, E und F. Seinem Sohn A (Berufungskläger) hatte G zu Lebzeiten das Grundstück X mit Wohnhaus übertragen. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die Herabsetzungspflicht des Berufungsklägers A gegenüber B, C und D (Berufungsbeklagte).

A übernahm das Grundstück X mit Abtretungsvertrag vom 08.03.1990 zu einem Anrechnungswert von CHF 400 000, wobei er sich verpflichtete, die nach Anrechnung der übernommenen Hypothekarschulden verbleibenden CHF 90 000 zu gleichen Teilen an die drei Berufungsbeklagten auszuzahlen. Nach Auszahlung des Betrags sollten sämtliche Geschwister bezüglich Vorempfänge gleichwertig auseinandergesetzt sein. Weiter wurde den Eltern eine lebenslange Nutzniessung an der gesamten Liegenschaft eingeräumt, welche mit Wirkung per 1995 in ein unentgeltliches Wohnrecht an der Parterrewohnung umgewandelt wurde. 

Die Vorinstanz erachtete die Liegenschaftsübertragung von 1990 als gemischte Schenkung. Für die Ermittlung des Schenkungsumfangs stützte sie sich auf ein Schätzungsgutachten, gemäss welchem der Verkehrswert der Liegenschaft bei der Abtretung bei CHF 864 300 und im Zeitpunkt des...

iusNet ER 18.10.2018

 

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