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Erbbescheinigung

Anspruch der mit einer als Vermächtnis bezeichneten Vermögenszuwendung abgefundenen Pflichtteilserbin auf Ausstellung einer Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Um seinen Anspruch auf Erbenstellung durchzusetzen, muss ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe ein zu seinen Gunsten lautendes Herabsetzungs- bzw. ggf. Ungültigkeitsurteil erwirken. Die Aktivlegitimation für die Herabsetzungklage setzt voraus, dass der Pflichtteilserbe den Pflichtteil nicht bereits dem Werte nach erhalten hat. Das Konzept des virtuellen Erben ermöglicht es, und darin liegt gemäss Obergericht seine zentrale Funktion, einen Nachkommen von der Erbenstellung und damit aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen. - Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts nicht ein.
iusNet ErbR 17.12.2019

Wenn die Erbbescheiniung CHF 6551 kostet …

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Trotz eines Hinweises auf dem Formular zur Erbscheinbestellung, dass Grundlage für Berechnung der Kosten der Wert der gesamten Erbschaft ist, und auch wenn es der Praxis der Erbschaftsgerichte entspricht und i.d.R. auch keinen Anlass zur Beanstandung gibt, verletzt es formell das Gehör der Betroffenen, wenn ihnen die beigezogenen Steuerzahlen nicht vor der Kostenfestsetzung bekannt gegeben werden. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt ungeachtet der materiellen Begründetheit der Beschwerde zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids.
iusNet ErbR 02.10.2019

Erbbescheinigung für den testamentarisch vollständig übergangenen Pflichtteilserben?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Obergericht erinnert einmal mehr daran, dass ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe seine Erbenstellung erst mit einem zu seinen Gunsten lautenden Herabsetzungs- bzw. gegebenenfalls Ungültigkeitsurteil erlangt. Dass die Erblasserin es hätte genügen lassen wollen, dass der von ihr vom Erbrecht ausgeschlossene Ehemann zur Erlangung der Erbenstellung seinen dahingehenden Willen gegenüber dem Eröffnungsgericht äussert, kann aus ihrer letztwilligen Verfügung nicht abgeleitet werden.
iusNet ErbR 10.07.2019

Erbrechtliche Stellung von «Zahlkindern»

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Qualifikation einer im Testament des Erblassers als «Tochter» bezeichneten Berufungsklägerin als eingesetzte Erbin durch das Eröffnungsgericht ist nicht zu beanstanden. Einer testamentarischen Anerkennung mit Standesfolge stünde, selbst wenn sie gegeben wäre, die Übergangsregelung im ZGB entgegen. Die Berufungsklägerin («Zahlkind») verbindet daher auch nach vorläufiger Auslegung des Testaments und gestützt auf die massgeblichen Zivilstandsurkunden kein Kindesverhältnis mit dem Erblasser.
iusNet ErbR 21.02.2019

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