Der Schweizer Staatsangehörige B. verstarb im März 2018 im Kanton Waadt. Die Schwester von B. macht geltend, dass B. zum Zeitpunkt des Todes aufgrund der Register zwar formell in W. (Frankreich) wohnhaft gewesen, sein letzter tatsächlicher Wohnsitz sich aber in V. (VD) befunden habe, weshalb die Schweizer Behörden zuständig seien.