Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen
Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen
Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen
Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) erfuhr am 16.2.2016, dass die in Mazedonien wohnhafte Rentenbzügerin B. im Juli 2015 verstorben war. Die Bank konnte die ungeachtet dessen seither weiterhin erfolgten Rentenzahlungen nicht zurückerstatten, da der Sohn A. der Verstorbenen als berechtigter Erbe das Guthaben bereits abgehoben habe. In der Folge informierte die SAK A. mit Verfügung vom 22.6.2016, dass die seit August 2015 zu Unrecht ausbezahlten Renten zurückzuerstatten seien. Die Rückerstattungspflicht gehe mit Annahme der Erbschaft auf die Erben über. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines Erlassgesuches hin. Eine dagegen erhobene Einsprache von A. wies die SAK mit Einspracheentscheid vom 12.10.2016 ab, unter neuerlichem Hinweis auf die Möglichkeit eines Erlassgesuches innert 30 Tagen ab Rechtskraft der Rückforderungsverfügung. Mit Gesuch vom 20.3.2017 beantragte A. den Erlass der Rückforderung (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 ATSG; Art. 4 Abs. 4 ATSV). Die SAK trat auf das Gesuch nicht ein mit der Begründung, es sei verspätet erfolgt. Eine dagegen erhobene Einsprache wies sie am 7.12.2017 ab. Vor Bundesverwaltungsgericht macht der Beschwerdeführer sinngemäss geltend, der...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.