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Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Kein Wiederaufleben eines älteren Testaments ohne in testamentarischer Form geäusserten animus revivendi

- aktualisiert - 
Das Obergericht gelangt anhand der erhobenen Beweise zur Überzeugung, dass nicht ernsthaft angezweifelt werden könne, dass der Erblasser das in Aufhebungsabsicht vernichtete jüngere Testament mit Testierwillen errichtet habe. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusnet ErbR 27.05.2019

Wer zahlt für unnötige Prozesskosten?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Wer zahlt für unnötige Prozesskosten?

Eine Freizügigkeitsstiftung verlangte vom überlebenden Ehegatten für die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens die Vorlage eines Erbscheins. Das Bezirksgericht wies das Ausstellungsgesuch wegen Ausschlagung der Erbschaft ab. Das Obergericht äussert sich zu der Verlegung der Kosten für dieses aussichtslose und, da die Berechtigung am Guthaben nicht dem Erbrecht folgt, unnötige Verfahren.
iusnet ErbR 14.05.2019

Absetzung der Willensvollstreckerin

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung der Willensvollstreckerin

Die Erblasserin hatte mit letztwilliger Verfügung die jüngste Tochter als Willensvollstreckerin eingesetzt. Die Geschwister verlangen von der Aufsichtsbehörde deren Absetzung. Das Obergericht äussert sich zu den Voraussetzungen für das Ergreifen dieser schwerwiegendsten disziplinarischen Massnahme.
iusnet ErbR 14.05.2019

Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei (Vorspiegelung einer Erkrankung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein

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Die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids, der weder die Zuständigkeit noch ein Ausstandsbegehren betrifft, setzt voraus, dass der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG). Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht als nicht gegeben.
iusnet ErbR 29.04.2019

Fehler im Urteil - Korrektur?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Fehler im Urteil - Korrektur?

Weil sich die im Rahmen eines Erbteilungsverfahrens gerichtlich angeordnete Versteigerung eines Grundstücks aufgrund der Anwendbarkeit des BGBB als nicht durchführbar erwies, stellte das erkennende Gericht mittels Beschluss die Unbeachtlichkeit der entsprechenden Dispositivziffern fest und setzte den Parteien Frist zur Einreichung eines Revisionsgesuchs. Dagegen erhob ein Erbe Beschwerde. Das Gericht sei zu verpflichten, das teilnichtige Urteil von Amtes wegen neu zu fällen.
iusnet ErbR 10.04.2019

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

A. klagt gegen die eingesetzten Erben, weil er der Meinung ist, aufgrund der Wendung «[…] Franken 20’00 20000» sei er testamentarisch nicht nur mit CHF 20 000, sondern mit CHF 40 000 bedacht worden. Anlässlich der Hauptverhandlung stellt er weitere Begehren. Das Obergericht äussert sich zur Auslegung von Testamenten und zur Zulässigkeit von Klageänderungen.
iusnet ErbR 26.03.2019

Wann liegt eine die Anordnung eines Erbenrufs rechtfertigende Ungewissheit über die Erben vor?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Wann liegt eine die Anordnung eines Erbenrufs rechtfertigende Ungewissheit über die Erben vor?

Im Nachlass einer Erblasserin war das Eröffnungsgericht zur Auffassung gelangt, dass Unsicherheit bezüglich der Erben bestehe. Es ordnete einen Erbenruf und eine Erbschaftsverwaltung an. Dagegen wehrten sich die eingesetzten Erben.
iusnet ErbR 21.02.2019

Anfechtung einer materiellen Enterbung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Bundesgericht bestätigt Urteil des Obergerichts

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Bei der Interpretation der Rechtsbegehren ist darauf abzustellen, was der Kläger damit wollte und was er, losgelöst von den von ihm verwendeten Begriffen, dazu vorträgt. Mit der Formulierung, es sei festzustellen, dass sie «wie alle anderen Erben im Rahmen und Umfang … (mindestens aber zum Pflichtteil) an deren Nachlass teilnimmt», bringt die Klägerin klar zum Ausdruck, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Regeln am Nachlass der Mutter teilhaben will und die testamentarische Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe anficht. Ihre Klage erweist sich als Herabsetzungsklage. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusnet ErbR 05.02.2019

Erbenbescheinigung für die zur Nutzniessung eingesetzte Ehefrau?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Frage auch vom Bundesgericht beantwortet

- aktualisiert - 
Die Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB bezweckt, das eheliche Vermögen zu bewahren und dem überlebenden Ehegatten dadurch, dass er weiterhin das gesamte eheliche Vermögen nutzen kann, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Zwar hat der Nutzniesser keine Erbenstellung, jedoch ist er als alleine über das Vermögen Verfügender noch viel stärker als die Erben darauf angewiesen, sich gegenüber Dritten über seine Berechtigung am Nachlass auszuweisen, weshalb auch ihm ein Erbschein auszustellen ist.
iusnet ER 19.12.2018

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