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Fehler im Urteil - Korrektur?

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Prozessrechtliche Fragen

Fehler im Urteil - Korrektur?

Mit Urteil vom Dezember 2017 schloss das Bezirksgericht (Vorinstanz) das seit Jahren hängige Erbteilungsverfahren im Nachlass von E. ab. Unter anderem ordnete sie für das zum Nachlass gehörende Grundstück F. in G. die öffentliche Versteigerung an und regelte die Verteilung des Erlöses unter den Erben A., B., C. und D. Nachdem das mit der Versteigerung betraute Gemeindeammannamt mitgeteilt hatte, dass das fragliche Grundstück in den Anwendungsbereich des BGBB falle und eine freiwillige Versteigerung daher ausgeschlossen sei, stellte die Vorinstanz per Beschluss wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Versteigerung die Unbeachtlichkeit der entsprechenden Ziffern im Dispositiv des Urteils vom Dezember 2017 fest und setzte den Parteien Frist zur Einreichung eines Revisionsgesuches. Ausserdem wurden Regelungen getroffen für den Fall, dass die Parteien kein Revisionsgesuch stellten. Gegen diesen Beschluss erhob A. Beschwerde. Er stellte u.a. den Antrag, die Vorinstanz sei anzuweisen, das teilnichtige Urteil vom Dezember 2017 von Amtes wegen neu zu fällen. 

Die Vorinstanz hatte in ihrem Beschluss erwogen, das fragliche Grundstück falle wegen teilweise landwirtschaftlicher Nutzung...

iusNet ErbR 10.04.2019

 

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