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Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kraftloserklärung einer Erbbescheinigung / Abänderung von Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Der einzige gesetzliche Erbe A. erklärte, es sei kein Testament vorhanden. Ihm wurde eine Erbbescheinigung als Alleinerbe ausgestellt. Zwei Monate später reichte die E. AG eine Testamentskopie zur Eröffnung ein. Das Original sei bei A. Darauf ordnete die Vorinstanz u.a. die Erbschaftsverwaltung an und setzte die Erbbescheinigung ausser Kraft. A. verlangt, es sei auf diese Anordnungen zu verzichten.
iusnet ErbR 20.08.2020

Vorversterben eines eingesetzten Erben

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Vorversterben eines eingesetzten Erben

- aktualisiert - 
Die Erben eines vorverstorbenen eingesetzten Erben treten nur bei Vorliegen einer entsprechenden Ersatzverfügung in dessen Stellung ein. Ansonsten tritt für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge ein. In casu wurde die Beklagte aber nicht deshalb einzige Erbin, weil der Anteil des vorverstorbenen eingesetzten Erben auf dessen Erben überging, sondern weil sie nach Auslegung des Satzes «Frau J. erbt nichts» als einzige gesetzliche Erbin verblieb. Eine Enterbung i.S.v. Art. 477 ZGB bezieht sich immer nur auf Pflichtteilserben. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts ab.
iusnet ErbR 03.06.2020

Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Übertragung der Verwaltung an den Willensvollstrecker und Interessenkonflikt

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Anordnung der Erbschaftsverwaltung, Übertragung der Verwaltung an den Willensvollstrecker und Interessenkonflikt

- aktualisiert - 
Ein relevanter Interessenkonflikt liegt nicht nur dann vor, wenn ein potenzieller Erbe Willensvollstrecker ist und die potenziellen Erben streiten, sondern auch dann, wenn der Willensvollstrecker einen potenziellen Erben im Prozess zwischen potenziellen Erben vertritt und dieser Prozess mit dem erbschaftsrechtlichen Konflikt zusammenhängt. Vorbehaltlich Unzulässigkeit, Unvereinbarkeit und Missbrauch ist ein vom Erblasser bewusst geschaffener Interessenkonflikt hinzunehmen. Ist aber unklar, ob der Erblasser zur Zeit der Ernennung des Willensvollstreckers urteilsfähig war, bleibt auch unklar, ob er einen Interessenkonflikt bewusst geschaffen hat. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde nicht ein.
iusnet ErbR 20.05.2020

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Umfang der Kompetenz des mit einer Erbteilung befassten Gerichts

Erben hatten mit partiellem Erbteilungsvertrag vereinbart, dass ein Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Parzellen aufgeteilt werden sollte, wobei der Beklagte den Teil mit dem Gebäude und die Kläger den Hausumschwung erhalten sollten. Ferner wurde ein Quadratmeterpreis festgelegt, der sowohl zum Ausgleich von Flächenunterschieden im Rahmen der Parzellierung als auch bei Ausscheiden/Verzicht eines Erben anwendbar sein sollte. Als sich die Parteien über die Teilung nicht einigen konnten, erkannte das Bezirksgericht auf Alleinzuteilung des Grundstücks an den Beklagten.
iusnet ErbR 20.05.2020

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Erbunwürdigkeit infolge Ausnutzung eines Irrtums über die Schwere der Erkrankung

A., D. und G. sind Geschwister. A. klagte 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses des Vaters. Gleichzeitig machte sie geltend, die Schwester D. sei erbunwürdig, weil sie durch Vorgaukelung einer schweren Erkrankung die Eltern dazu gebracht habe, ihre Testamente zu ihren Gunsten zu ändern.
iusnet ErbR 25.02.2020

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Erbenvertreter als Prozessstandschafter und Res iudicata

A., D. und G. sind Geschwister. A. klagte 2007 gegen D. und G. auf Teilung des Nachlasses des Vaters. Gleichzeitig machte sie geltend, die Schwester D. sei erbunwürdig, weil sie durch Vorgaukelung einer schweren Erkrankung die Eltern dazu gebracht habe, ihre Testamente zu ihren Gunsten zu ändern. Vorab äussert sich das Obergericht zur Rolle des Erbenvertreters im Prozess und zur Res iudicata.
iusnet ErbR 25.02.2020

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Erbrechtliche Klagen

Wer hat die Kosten für den Erbenvertreter zu tragen?

B. ersuchte zusammen mit ihrer 2017 gegen die Miterbinnen erhobenen Erbteilungsklage um Einsetzung eines Erbenvertreters. Im Rahmen der von der beklagten Miterbin A. erhobenen Berufung gegen einen Beschluss, mit welchem das Bezirksgericht in Konkretisierung des die Erbenvertretung anordnenden Beschlusses einen Erbenvertreter bezeichnete, äussert sich das Obergericht unter anderem zum Beschleunigungsgebot und dazu, wer die Kosten für die Erbenvertretung zu tragen hat.
iusnet ErbR 17.01.2020

Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Nachlassabwicklung

Anspruch des Willensvollstreckers auf Übertragung der Erbschaftsverwaltung

Eine in einem früheren Testament begünstigte Stiftung erhob Einspruch gegen eine Verfügung, mit welcher der mit einem späteren Testament eingesetzten Alleinerbin – eine zu gründenden Stiftung – die Ausstellung eines Erbscheins in Aussicht gestellt wurde, und verlangte erfolgreich die Anordnung der Erbschaftsverwaltung. Die Erbschaftsverwaltung wurde einem Notariat übertragen. Dagegen wehrt sich der vom Erblasser eingesetzte Willensvollstrecker.
iusnet ErbR 17.01.2020

Anspruch der mit einer als Vermächtnis bezeichneten Vermögenszuwendung abgefundenen Pflichtteilserbin auf Ausstellung einer Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anspruch der mit einer als Vermächtnis bezeichneten Vermögenszuwendung abgefundenen Pflichtteilserbin auf Ausstellung einer Erbbescheinigung

- aktualisiert - 
Um seinen Anspruch auf Erbenstellung durchzusetzen, muss ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe ein zu seinen Gunsten lautendes Herabsetzungs- bzw. ggf. Ungültigkeitsurteil erwirken. Die Aktivlegitimation für die Herabsetzungklage setzt voraus, dass der Pflichtteilserbe den Pflichtteil nicht bereits dem Werte nach erhalten hat. Das Konzept des virtuellen Erben ermöglicht es, und darin liegt gemäss Obergericht seine zentrale Funktion, einen Nachkommen von der Erbenstellung und damit aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen. - Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts nicht ein.
iusnet ErbR 17.12.2019

Behauptungs- und Substanziierungslast; Auslegung von Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Behauptungs- und Substanziierungslast; Auslegung von Rechtsbegehren

- aktualisiert - 
Das Obergericht bestätigt die konstante Rechtsprechung, wonach es nicht genügt, wenn sich eine bestimmte Tatsache oder das Klagefundament lediglich aus den eingereichten Unterlagen ergibt, ohne dass sich die Partei in ihren Vorträgen darauf beruft. Es hätte am Kläger gelegen darzulegen, inwiefern die angefochtene Verfügung ungültig sein soll. Es ist auch bei unvertretenen Parteien nicht Aufgabe des Gerichts, die Rechtsbegehren korrekt zu formulieren; das würde den Rahmen der gerichtlichen Fragepflicht sprengen und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusnet ErbR 17.12.2019

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