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Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Von 2003 bis 2016 hatte C.A. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen. Nach seinem Tod 2016 erfuhr die SVA, dass C.A. über ein Bankguthaben von über CHF 1.2 Mio. verfügte. In der Folge berechnete sie Ansprüche neu und forderte in den Jahren 2003–2016 zu Unrecht bezogene Leistungen von Erben von C.A. zurück. Vor Bundesgericht machen die Erben gelten, ihnen gegenüber sei die längere strafrechtliche Verjährungsfrist nicht anwendbar; der Umfang der Rückforderung sei daher auf die letzten fünf Jahre vor dem Todestag zu begrenzen.
iusnet ErbR 24.08.2021

Geltendmachung von im kantonalrechtlichen amtlichen Inventar nicht aufgeführten Forderungen im Erbteilungsprozess?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Geltendmachung von im kantonalrechtlichen amtlichen Inventar nicht aufgeführten Forderungen im Erbteilungsprozess?

- aktualisiert - 
Der Kanton Schaffhausen hatte den Vorbehalt in Art. 553 Abs. 3 ZGB genutzt, das bundeszivilrechtliche Inventar zu zivilrechtlichen Zwecken auszudehnen, um sich anlässlich der Teilung darauf stützen zu können. Dem kantonalrechtlichen amtlichen Inventar gemäss Art. 553 Abs. 3 ZGB kommt anders als dem Sicherungsinventar gemäss Art. 553 Abs. 1 ZGB im Lichte von Art. 5 Abs. 1 ZGB materiellrechtliche Wirkung zu. An seine vorbehaltlose Zustimmung zum kantonalrechtlichen amtlichen Inventar bleibt der Erbe gebunden. - Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen diesen Entscheid gut.
iusnet ErbR 26.04.2021

Auslegung letztwilliger Verfügungen / Schicksal von Urne und Asche

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Auslegung letztwilliger Verfügungen / Schicksal von Urne und Asche

Die Geschwister A. und B. stehen sich in einem Erbteilungsstreit gegenüber. Uneinigkeit herrscht insbesondere darüber, ob die «Donation hors part», mit welcher der Erblasser seinen Immobilienbesitz im Wallis einschliesslich «l'ensemble des biens mobiliers qui garnissent ces immeubles, rien excepté» seiner Tocher vermachte, auch eine dort aufbewahrte Edelsteinsammlung mitumfasst sowie bezüglich des Schicksals der Urne bzw. der Asche des Verstorbenen.
iusnet ErbR 21.07.2021

Gültigkeit einer Klagebewilligung mit nicht bezifferten Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Gültigkeit einer Klagebewilligung mit nicht bezifferten Rechtsbegehren

B. reichte gegen A. ein Schlichtungsgesuch ein. Neben der Teilung des Nachlasses von C. verlangte er auch die Herabsetzung von Zuwendungen, ohne seine Rechtsbegehren zu beziffern. Als Mindeststreitwert nannte er im Teil «Eintreten» CHF 100 000. Die Schlichtungsbehörde nahm die Rechtsbegehren in die Klagebewilligung auf. A. ist mit der ersten Instanz der Meinung, auf die Klage sei nicht einzutreten, da es mangels bezifferter Rechtsbegehren an einer gültigen Klagebewilligung fehle.
iusnet ErbR 21.07.2021

Sicherheit für die Parteientschädigung (cautio judicatum solvi)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Sicherheit für die Parteientschädigung (cautio judicatum solvi)

A., B., C., D. und E. einerseits und F. andererseits stehen sich in einem Erbteilungsstreit in Lausanne gegenüber. In einem parallelen Verfahren in Grossbritannien wurde F. zur Übernahme gewisser Kosten verurteilt. Sie zahlte diese innert der ihr angesetzten Frist nicht, hinterlegte den Betrag aber schliesslich. Vor diesem Hintergrund verlangen A., B., C., D. und E., F. sei zur Leistung von Sicherheit für die ihnen voraussichtlich im Schweizer Verfahren entstehenden Kosten zu verurteilen.
iusnet ErbR 04.06.2021

Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

A. und B. liegen bezüglich des Nachlasses von C. im Streit. Mit Entscheid vom Januar 2020 beauftratge die Justice de Paix den Notar E. mit der Errichtung eines Inventars. Gegen diesen Entscheid erhob B., vertreten durch H., Berufung mit dem Antrag, es sei ein anderer Notar zu beauftragen. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte A. das Gesuch, es sei ein Vertretungsverbot gegen H. wegen Interessenkonflikts auszusprechen. Das kantonale Gericht trat auf das Gesuch nicht ein. Dagegen erhob A. Beschwerde.
iusnet ErbR 04.06.2021

Pflicht des Willensvollstreckers zur Beschaffung von Informationen (Realteilung; Abschluss des Erbgangs)

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Pflicht des Willensvollstreckers zur Beschaffung von Informationen (Realteilung; Abschluss des Erbgangs)

Ein Erbe hatte zwar die Unterzeichnung des vom Willensvollstrecker ausgearbeiteten Teilungsplans verweigert, die ihm zugedachten Vermögenswerte jedoch entgegengenommen. In der Folge verlangte er, der Willensvollstrecker sei zur Beschaffung von Informationen über drei zum Nachlass gehörende Kunstwerke zu verpflichten. Diese seien von einer Galerie verkauft und der Erlös von einem Miterben unterschlagen worden. Das Bundesgericht äussert sich Abschluss des Erbgangs und zum Ende des Willensvollstreckermandats.
iusnet ErbR 17.05.2021

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Eine Mutter hatte in ihrem Testament festgestellt, dass die Erbansprüche von B.A., einem von drei Geschwistern, bereits vollständig abgegolten seien. B.A. erklärte sich mit dieser Feststellung u.a. gegenüber der Schlichtungsbehörde einverstanden und nahm am Schlichtungsverfahren (Erbteilungsklage) nicht teil. Vor der ersten Instanz gab er eine Prozessabstandserklärung ab. Weil im Erbteilungsprozess auch Ausgleichungsansprüche gegen ihn geltend macht wurden, verlangt B.A. die Feststellung der Nichtigkeit, eventualiter der Ungültigkeit der Erklärung.
iusnet ErbR 17.05.2021

Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht

Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses

Der Schweizer Staatsangehörige B. verstarb im März 2018 im Kanton Waadt. Die Schwester von B. macht geltend, dass B. zum Zeitpunkt des Todes aufgrund der Register zwar formell in W. (Frankreich) wohnhaft gewesen, sein letzter tatsächlicher Wohnsitz sich aber in V. (VD) befunden habe, weshalb die Schweizer Behörden zuständig seien.
iusnet ErbR 17.05.2021

Rückerstattungspflicht der Erben für an den Verstorbenen ausgerichtete Gemeindezuschüsse zur AHV/IV trotz fraglicher Rechtsgrundlage bestätigt

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückerstattungspflicht der Erben für an den Verstorbenen ausgerichtete Gemeindezuschüsse zur AHV/IV trotz fraglicher Rechtsgrundlage bestätigt

Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde S. richtete gegen die Erben eines kurz zuvor verstorbenen Mannes eine Forderung auf Rückerstattung von an den Verstorbenen und dessen vorverstorbene Ehefrau ausgerichteten Gemeindezuschüssen in Höhe von rund CHF 115 000 aus dessen Nachlass. Die Beschwerdeführer sind der Meinung, für die Rückerstattungspflicht von Gemeindezuschüssen fehle es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.
iusnet ErbR 07.04.2021

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