Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes: Rüge des angeblich fehlenden Willens zur Selbstbewirtschaftung nicht genügend begründet
Im Zentrum eines Erbteilungsstreits steht der von einem Erben geltend gemachte Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Vor Bundesgericht macht der Erbe geltend, schon auf die erste Berufung gegen das seinen Anspruch gutheissende Urteil der ersten Instanz hätte aufgrund verspäteter Leistung von Sicherheiten nicht eingetreten werden dürfen. Zudem sei es zur Gutheissung der zweiten Berufung in Behandlung einer Rüge gekommen, die nicht rechtsgenüglich begründet worden sei.
Absetzung eines Erbenvertreters wegen Untätigbleibens?
Eine Erbin erhebt Aufsichtsbeschwerde gegen den Erbenvertreter und verlangt dessen Absetzung. Sie wirft ihm eine Reihe von Pflichtverletzungen vor, darunter langes Untätigbleiben (insbesondere bezüglich der Verwaltung und des Unterhalts der Liegenschaften) und eine intransparente Informationspolitik (u.a. Anheizung des Konflikts unter den Erbinnen, indem er diese separat mit Informationen bediene).
Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?
Drei Geschwister stehen sich seit 2007 in einem Erbstreit gegenüber. Die eine Schwester soll nach Meinung der anderen durch Vorspiegelung einer Erkrankung und Ausnutzen eines Irrtums bewirkt oder zumindest durch Nichterfüllung ihrer Aufklärungspflicht nicht verhindert haben, dass der Vater sie erbrechtlich gegenüber den Geschwistern begünstigte, und daher erbunwürdig sein.
Unentgeltliche Rechtspflege in einem erbrechtlichen Verfahren: Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens
Im Rahmen einer Klage auf Ungültigerklärung von Verfügungen von Todes wegen ersuchten die Kläger um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Beide kantonalen Instanzen wiesen das Gesuch ab. Dagegen erhoben die Kläger Beschwerde an das Bundesgericht. Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und insbesondere zur Beurteilung der Aussichtslosigkeit.
Auskunftsersuchen gegen ein in der Schweiz ansässiges Bankinstitut/Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte
Ein belgischer Staatsbürger verstarb mit letztem Wohnsitz in Griechenland. Testamentarisch hatte er seiner Ehefrau und seinem Sohn zwei Grundstücke zugewiesen. Für den restlichen Nachlass setzte er F. als Erben ein. Der Sohn forderte in der Folge wegen vermuteter Pflichtteilsverletzung von einem Schweizer Bankinstitut Auskünfte über sämtliche Konten, deren Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte der Verstorbene war. Umstritten ist die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte.
Legitimation zur Anfechtung der Zustimmung der KESB zu einem Vergleich (nahestehende Person)
Die Verwaltung des Nachlasses für den minderjährigen Erben wurde einem Beistand übertragen. Dieser schloss mit der Lebenspartnerin des Erblassers einen Vergleich bezüglich ihr aus dem Testament zustehender Rechte. Die Mutter des gesetzlichen Erben war damit nicht einverstanden und erhob Beschwerde gegen den Entscheid, mit dem die KESB ihre Zustimmung zum Vergleich erteilt hatte. Streitig ist die Beschwerdelegitimation der Mutter.
Rolle des prozessual Beigeladenen / Minimalanforderungen an Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen
Vor dem Hintergrund einer erbrechtlichen Streitigkeit stellte ein Kantonsrichter gegen den Kantonsgerichtspräsidenten ein Ausstandsbegehren, das abgewiesen wurde. Das Gesamtgericht beschloss in der Folge mit separatem Entscheid, den antragsstellenden Kantonsrichter seiner Funktion im laufenden Verfahren zu entheben. Das Bundesgericht äussert sich zur Rolle des prozessual Beigeladenen und zu den Anforderungen an einen Entscheid, der von Bundesgericht angefochten werden kann.
Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?
Ein vom Erblasser testamentarisch vollständig übergangener Pflichtteilserbe klagte auf Ungültigerklärung der Einsetzung des Bruders als Alleinerbe, Feststellung seiner Erbenqualität und Zahlung eines durch das Gericht zu ermittelnden Betrags. Das Bezirksgericht wies die Klage ab; das Obergericht schützte diesen Entscheid. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Herabsetzung Teil des Streitgegenstandes ist.
Nachdem das Bezirksgericht den Antrag auf Anordnung einer Erbschaftsverwaltung abgelehnt hatte, hiess das Obergericht die dagegen erhobene Berufung gut und wies die Sache zur Bestimmung der Person des Erbschaftsverwalters an das Bezirksgericht zurück. A. erhebt Beschwerde mit dem Antrag, das obergerichtliche Urteil sei aufzuheben und der Willensvollstrecker zum Erbschaftsverwalter zu ernennen.
(Quasi-)Endentscheid, wenn die Rückweisung nur der rein rechnerischen Umsetzung des oberinstanzlich Angeordneten dient?
F. focht einen Erbteilungsvertrag mit ihren Kindern an, nachdem ihr Gesuch um Ergänzungsleistungen mit der Begründung abgelehnt worden war, dass sie mit der erbvertraglich vereinbarten Abgeltung ihres Erbanteils per Saldo aller Ansprüche auf ihre deutlich höheren güter- und erbrechtlichen Ansprüche verzichtet habe; eventualiter machte sie einen Gewinnanspruch gemäss Art. 28 BGBB geltend. Letzteren hiess das Obergericht gut und wies die Sache an die Vorinstanz zurück. Die Kinder verlangen die Aufhebung dieses Entscheids.