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Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Neuregelung der Kostenfolgen nach einem Rückweisungsentscheid (erbrechtliche Ungültigkeitsklage)

D., die Stiftung E. sowie H. und I. waren auf Beklagtenseite an einem Verfahren über die Ungültigerklärung einer letztwilligen Verfügung beteiligt. Den für die Beklagten ungünstigen Entscheid des Obergerichts fochten nur H. und I. beim Bundesgericht an. Das Bundesgericht hiess deren Beschwerde gut und wies die Sache zum Entscheid über den Eventualantrag der Kläger, H. und I. seien für erbunwürdig zu erklären, an das Obergericht zurück. Das Obergericht wies die Klage ab und sprach dabei auch der Stiftung E. sowie D. in Abweichung zu seinem ersten Entscheid und für das zweite Berufungsverfahren eine Parteientschädigung zu. Dagegen wehren sich die Kläger.
iusnet ErbR 12.12.2024

Widerruf einer transmortalen Vollmacht durch einen von mehreren Erben nach Klageanhebung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Widerruf einer transmortalen Vollmacht durch einen von mehreren Erben nach Klageanhebung

Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, blieb das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Gegen dieses Urteil erhoben die Kläger ein weiteres Mal Beschwerde an das Bundesgericht.
iusnet ErbR 08.11.2024

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

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Nachlassabwicklung

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

A. ist der Bruder der Erblasserin, B. sein Sohn und C. seine Tochter. A. und B. gaben eine Ausschlagungserklärung ab. Mit Urteil vom 29. April 2024 nahm die Vorinstanz die Ausschlagungserklärung von A. zu Protokoll und stellte fest, dass die Erbschaft vom einzigen gesetzlichen Erben der Erblasserin, A., ausgeschlagen worden sei und dass dem Konkursamt hiervon Kenntnis zu geben sei. Gegen dieses Urteil erhoben A. und B. sowie C. Berufung. Sie machen geltend, dass C. Gelegenheit zur Annahme der Erbschaft hätte gegeben werden müssen.
iusnet ErbR 26.09.2024

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Der Anteil von A. an der ungeteilten väterlichen Erbschaft wurde vom Betreibungsamt Neuenburg gepfändet. Im Verlauf des Verfahrens wurde Notar I. mit der Teilung beauftragt. Die untere kantonale Aufsichtsbehörde ordnete die Auflösung und Liquidation der Erbengemeinschaft an und beantragte, dass für A. in der Teilung ein Vertreter i.S.v. Art. 609 Abs. 1 ZGB bestellt werde. Dagegen macht A. geltend, die Behörde wirke an der Teilung bereits durch den aufgrund der kantonalen Gesetzgebung gestützt auf Art. 609 Abs. 2 ZGB mit der Teilung beauftragten Notar mit.
iusnet ErbR 12.09.2024

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Die Erblasserin B. hatte testamentarisch die noch minderjährigen C. und D. als Erben eingesetzt, wobei sie präzisierte, dass diese erst über die Erbschaft verfügen dürften, wenn D. das 25. Altersjahr vollendet habe. Unmittelbar im Anschluss daran fügte sie bei, «Verwalterin ist alleinig A.». A. ist die Nichte von B. und Mutter von C. und D., wobei A. die elterliche Sorge gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann zusteht. Streitig ist, ob B. die A. unter Verwendung des Wortes «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt hat.
iusnet ErbR 12.09.2024

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

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Prozessrechtliche Fragen

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Mit A. am 16. Mai 2023 zugestelltem Urteil erklärte das erstinstanzliche Gericht A. im Nachlass von C. für erbunwürdig. Weiter erklärte es B. als alleinige Erbin von C. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Auf diese trat das Kantonsgericht mit Entscheid vom 9. November 2023 infolge Verspätung nicht ein. Es erwog, die Berufungsfrist habe am 15. Juni 2023 geendet. Die Berufung habe sich in einem Umschlag «My Post 24 – Prepaid» ohne Poststempel befunden und die Sendeverfolgung zeige lediglich an, dass die Sendung am 16. Juni 2023 um 21 Uhr für die Zustellung sortiert worden sei. A. hätte daher proaktiv Beweise für die rechtzeitige Aufgabe vorlegen müssen. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
iusnet ErbR 12.09.2024

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

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Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

A.A. reichte am 12. Mai 2022 gegen seine Geschwister betreffend Erbteilung/Herabsetzung Klage ein. Der erstinstanzliche Richter trat auf diese nicht ein mit der Begründung, A.A. sei die Klagebewilligung am 26. Januar 2022 zugegangen, weshalb sich die Klageeinreichung vom 12. Mai 2022 gestützt auf das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen als verspätet erweise. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Zu Recht?
iusnet ErbR 27.08.2024

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

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Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

G. und dessen zweite Ehefrau F. hatten mit Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung vereinbart und gegenseitig auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche im Nachlass des anderen verzichtet. Im Sinne letztwilliger Verfügungen wegen setzte G. seine Kinder aus erster Ehe auf den Pflichtteil; die verfügbare Quote richtete er als Vermächtnis dem I. aus. Nach dem Tod von G. erhoben die Kinder von G. eine Herabsetzungsklage und forderten insbesondere, F. sei zu verpflichten, ihnen mehrere Millionen Franken zu bezahlen.
iusnet ErbR 26.08.2024

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

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Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

A. erhob in Prosequierung zuvor erlassener vorsorglicher Massnahmen eine «Teilungs-, eventualiter Erbschaftsklage». In der Folge setzte die erste Instanz Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses in Höhe von CHF 116 000. A. beantragt, der Vorschuss sei auf einen Betrag zwischen CHF 9000 und CHF 42 000 festzulegen. Wie schon im Rahmen seines definitiv abgewiesenen Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege macht er geltend, er lebe von zwei bescheidenen Renten der AHV und der SUVA und verfüge nur über wenig Erspartes, weshalb es ihm nicht möglich sei, den verlangten Vorschuss zu leisten.
iusnet ErbR 19.07.2024

Wesen des Auskunftsanspruchs

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Erbrechtliche Klagen

Wesen des Auskunftsanspruchs

C., D., E. und F. sind die Kinder aus erster Ehe des Verstorbenen G., A. seit 1999 dessen dritte Ehefrau. Mit Eheverträgen von 2005 und 2011 hatten die Eheleute G. und A. rückwirkend eine «beschränkte Gütergemeinschaft» vereinbart und dabei verschiedene bedeutende Güter von der Gemeinschaft ausgeschlossen und ihrem jeweiligen Eigengut zugewiesen. Im Falle des Vorversterbens von G. sollte das Gesamtgut an A. gehen. Nach dem Tod klagten die Kinder gegen A. unter anderem auf Herabsetzung und stellten diverse Auskunftsbegehren, gegen die sich A. u.a. mit der Begründung wehrt, das Gesamtgut sei nie in den Nachlass gefallen.
iusnet ErbR 19.07.2024

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