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Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

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Vorversterben eines eingesetzten Erben, Auslegung einer Verfügung von Todes wegen

C. hinterliess als gesetzliche Erben ihre Schwester B. und die vier Kinder F., G., H. und I. ihrer vorverstorbenen Schwester E. 1978 hatte C. testamentarisch B. und deren Ehemann D. als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Zugleich bestimmte sie: «Frau E. erbt nichts.». D. ist ebenfalls vorverstorben. Nachdem H. die Erbschaft ausgeschlagen hatte, trat sein Sohn A. an seine Stelle. Die übrigen Kinder von E. traten ihre allfälligen Erbteile i.S.v. Art. 635 ZGB an A. ab.  

Nach Eröffnung des Testaments stellte das Bezirksgericht B. als Alleinerbin eine Erbenbescheinigung in Aussicht. A. wehrte sich zunächst gegen diesen Entscheid und später gegen die ausgestellte Erbenbescheinigung ohne Erfolg. 2014 klagte er auf Ungültigerklärung des Testaments, Anerkennung seiner Erbeneigenschaft und Herausgabe eines Teils des Nachlasses. Nachdem das Obergericht (Vorinstanz) mit Entscheid LB190024 vom 6.9.2019 die Berufung gegen das abschlägige Urteil des Bezirksgerichts abgewiesen hatte, erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht. An seinen Begehren hält er fest. Streitig ist, ob das erwähnte Testament einer Erbenstellung von A. entgegensteht,...

iusNet ErbR 19.06.2020

 

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