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Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

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Erbrechtliche Klagen

Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Nach der Geburt ihrer in Südafrika wohnhaften Tochter A.A. heiratete D.A. den E.B., mit dem sie in der Schweiz lebte und zwei weitere Töchter, B.B. und C.B., hatte. Nach dem Tod von E.B. schlossen D.A. und B.B. – mit Vollmacht einerseits für C.B. und andererseits für A.A. – vor einem südafrikanischen Notar einen Erbverzichtsvertrag, worin A.A. erklärte, dass sie gegenüber der Mutter auf sämtliche Ansprüche als Erbin verzichte. Im Gegenzug verpflichtete sich D.A., A.A. bis am 30. Juni 2010 ZAR 50 000 zu zahlen und A.A. gegenüber keine Ansprüche auf Unterhalt geltend zu machen. 

Nach dem Tod von D.A. klagte A.A. gegen B.B. und C.B. u.a. auf Ungültigerklärung des Erbverzichtsvertrags sowie auf Feststellung des Nachlasses und ihrer Erbberechtigung zu einem Drittel. Das Kantonsgericht wies die Klage ab. Der hiergegen von A.A. erhobenen Berufung an das Obergericht ZG (Vorinstanz) war ebenfalls kein Erfolg beschieden. Mit Beschwerde an das Bundesgericht hält A.A. an ihrem Begehren fest, der Erbvertrag sei für ungültig zu erklären.

1) Anwendbares Recht. Dass die Vorinstanz bei der Prüfung des formgültigen Zustandekommens des Vertrags Schweizer...

iusNet ErbR 17.01.2023

 

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