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Formgültigkeit

Anforderungen an das formgültige Zustandekommen eines Erbverzichtsvertrags

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Vor dem Hintergrund der Anfechtung eines Erbverzichtsvertrags äussert sich das Bundesgericht zu den formellen Anforderungen an einen Erb(verzichts)vertrag. Ein Erbvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung. Zusätzlich bzw. abweichend davon sind im Falle eines Erbverzichtsvertrags folgende Modalitäten zu beachten: Der Vertrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen, und zwar selbst dann, wenn eine Partei keine Gegenleistung erbringt; beide Parteien müssen vor der Urkundsperson erscheinen und haben ihre Willenserklärung anlässlich des gleichen Vorgangs abzugeben. Beim Selbstlesungsverfahren muss die Urkunde zudem im Beisein der Zeugen und der Urkundsperson unterzeichnet werden.
iusNet ErbR 18.04.2023

Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Ein Erbverzichtsvertrag umfasste eine abschliessende notarielle Bescheinigung der eigenhändigen Unterzeichnung des Vertrags durch die Parteien und die Zeugen, die mit den weiteren Dokumenten zusammengebunden worden war, wobei der Notar jede Seite der Urkunde unterzeichnet und mit einem Stempel versehen hatte und das letzte Blatt zudem datiert worden war. Damit erscheine, so die Vorinstanz, die mehrseitige Urkunde als einheitliches Dokument und erfülle die einschlägigen Anforderungen des Bundesrechts. Das Bundesgericht bestätigt dies.
iusNet ErbR 17.01.2023