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Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Willensmangel

Willensmangel

Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Ein Erbverzichtsvertrag umfasste eine abschliessende notarielle Bescheinigung der eigenhändigen Unterzeichnung des Vertrags durch die Parteien und die Zeugen, die mit den weiteren Dokumenten zusammengebunden worden war, wobei der Notar jede Seite der Urkunde unterzeichnet und mit einem Stempel versehen hatte und das letzte Blatt zudem datiert worden war. Damit erscheine, so die Vorinstanz, die mehrseitige Urkunde als einheitliches Dokument und erfülle die einschlägigen Anforderungen des Bundesrechts. Das Bundesgericht bestätigt dies.
iusNet ErbR 17.01.2023

Widerruf der Ausschlagung: Kantonale Praxis, Irrtum

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausschlagungserklärung ist ein Gestaltungsrecht und als solches unwiderruflich. Die kantonale Praxis, die den Widerruf der Ausschlagungserklärung aus Praktikabilitätsgründen unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässt, steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichts und der herrschenden Lehre. Selbst wenn man ihr folgen wollte, wäre vorliegend die erste Bedingung, nämlich die Zustimmung aller Erben zum Widerruf, nicht erstellt. Die angeblich falsche Vorstellung über die Vermögensverhältnisse eines Miterben, dessen finanzielle Zukunft mittels Ausschlagung sichergestellt werden sollte, stellt keinen wesentlichen Irrtum dar, der zu einer Anfechtung der Ausschlagungserklärung wegen Willensmangels berechtigen würde.
iusNet ErbR 06.12.2022

Ausschlagung – Anfechtung wegen eines Willensmangels

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausschlagung ist ein Gestaltungsrecht und als solches unwiderruflich. Sie ist aber nach Lehre und Rechtsprechung in analoger Anwendung des Irrtumsrechts wegen Willensmangels anfechtbar. Das bedeutet jedoch nicht eine bedingungslose Übernahme dieser Regeln. Die Frist zur Geltendmachung eines Willensmangels hat den Besonderheiten des Erbrechts und insb. der Ausschlagung Rechnung zu tragen und beträgt in Anlehnung an die von der Rechtsprechung präzisierte Regelung in Art. 576 ZGB einige Wochen ab Entdeckung.
iusNet ErbR 04.02.2022

Beschwerde gegen Anordnung der konkursamtlichen Liquidation wegen irrtümlicher Ausschlagung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Eine Konkurseröffnung über eine ausgeschlagene Erbschaft i.S.v. Art. 193 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG setzt einzig die Ausschlagung aller nächsten gesetzlichen und der eingesetzten Erben voraus. Sie erfolgt unabhängig von einer allfälligen Überschuldung und der Gründe für die Ausschlagung. Art. 174 Abs. 2 SchKG kommt diesfalls nicht zur Anwendung. Das Konkursgericht kann die Konkurseröffnung einzig bei anerkannter oder offensichtlicher Verwirkung des Ausschlagungsrechts verweigern. Weder ihm noch der Rechtsmittelinstanz kommt hinsichtlich der Gültigkeit der Ausschlagungserklärung Prüfungsbefugnis zu.
iusNet ErbR 18.01.2021

Widerruf der Erklärung, das Willensvollstreckermandat niederzulegen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Das Willensvollstreckermandat kann in Analogie zum Auftragsrecht jederzeit ohne Begründung gekündigt werden. Als rechtsaufhebendes Gestaltungsrecht kann die Kündigung grundsätzlich nicht widerrufen werden. Sie kann aber aufgrund eines Willensmangels unwirksam sein. Die Beurteilung, ob ein Willensmangel vorliegt, fällt nicht in die Kompetenz der Aufsichtsbehörde, sondern ist dem Zivilrichter vorbehalten.
iusNet ErbR 16.10.2019