Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren
Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren
Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren
Der 2016 verstorbene C.A. hinterliess als Erben seine Ehefrau D. und zwei Enkelkinder A.A. und E.A. B. amtet als Willensvollstrecker im Nachlass von C.A.
Im Dezember 2016 reichte die Ehefrau D. eine Selbstanzeige im Nachlass von C.A. ein, da der Verstorbene in der Vergangenheit wohl nicht sämtliche Vermögenswerte deklariert habe. Die Steuerverwaltung leitete in der Folge ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren ein, welches mit an den Willensvollstrecker B. adressierten Verfügungen vom 1. Dezember 2017 abgeschlossen wurde. B. leitete diese Verfügungen in Kopie auch an A.A. und E.A. weiter. Diese erhoben Mitte Dezember 2017 Einsprache gegen die Verfügungen. Mit Entscheiden vom 6. April 2022 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern (in geringem Umfang) teilweise gut und wies jene betreffend die direkte Bundessteuer ab. A.A. gelangte dagegen rekurs- bzw. beschwerdeweise an die Rekurskommission, welche auf die Rechtsmittel nicht eintrat mit der Begründung, die Prozessführungsbefugnis liege allein beim Willensvollstrecker. Das daraufhin von A.A. angerufene Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobenen...
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