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Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

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Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

Am 27. August 2020 erhob A. in Prosequierung zuvor erlassener vorsorglicher Massnahmen eine «Teilungs-, eventualiter Erbschaftsklage». Mit Verfügung vom 22. September 2020 setzte der erstinstanzliche Richter dem A. Frist, um den Kostenvorschuss von CHF 116 000 zu begleichen. Gegen diese Verfügung erhob A. Beschwerde. Nachdem die Abweisung von A.s Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom Bundesgericht definitiv bestätigt worden war, wies das Kantonsgericht die Beschwerde mit Entscheid vom 14. Juli 2023 ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangt A., dass der Kostenvorschuss in Abänderung des angefochtenen Entscheids auf einen Betrag zwischen CHF 9000 und CHF 42 000 reduziert werde.

Angefochten ist der Entscheid, mit welchem die Beschwerde gegen eine Kostenvorschussverfügung abgewiesen wurde. Der angefochtene Entscheid beendet das Verfahren nicht. Es handelt sich vielmehr um einen Zwischenentscheid, der – nachdem weder die Zuständigkeit noch ein Ausstand betroffen ist – nur unter den besonderen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar ist. Da die Voraussetzungen von lit. b (Gutheissung der...

iusNet ErbR 19.07.2024

 

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