Willensvollstreckerbescheinigung mit Vorbehalt
Willensvollstreckerbescheinigung mit Vorbehalt
Willensvollstreckerbescheinigung mit Vorbehalt
Die 2017 verstorbene B. hatte mit öffentlich beurkundetem Testament C. als Willensvollstrecker und die A. AG als Ersatzwillensvollstreckerin eingesetzt. Gegen dieses Testament und die Auslieferung der Erbschaft erhob der Vermächtnisnehmer D. Einsprache und beantragte die Anordnung einer Erbschaftsverwaltung. In der Folge legte C. sein Amt nieder und die A. AG erklärte innert Frist Annahme des Mandats. Das Erbschaftsamt stellte der A. AG eine Willensvollstreckerbescheinigung aus, auf welcher die erhobene Einsprache festgehalten sowie eine allfällige Anfechtung der letztwilligen Verfügung vorbehalten wurde. Der dagegen von der A. AG erhobenen Beschwerde an den Regierungsrat mit dem Antrag, es sei ihr eine vorbehaltlose Willensvollstreckerbescheinigung auszustellen, war kein Erfolg beschieden. Auch das Kantonsgericht (Vorinstanz) wies die Beschwerde der A. AG mit Urteil 810 19 26 vom 29. Mai 2019 ab. Mit ihrer Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht hält die A. AG an ihrem Antrag fest.
Das Bundesgericht hält vorab fest, dass die Weigerung, ein Willensvollstreckerzeugnis auszustellen, nach der Praxis eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art....
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