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Zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Verlängerung der Deliberationsfrist?

Zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Verlängerung der Deliberationsfrist?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Verlängerung der Deliberationsfrist?

Auf Antrag von A.A. und B.A. wurde ein öffentliches Inventar im Nachlass des Vaters erstellt, welches einen Passivenüberschuss von mehr als CHF 1.5 Mio. auswies. Die ihnen in der Folge gesetzte Frist zur Erklärung über die Annahme der Erbschaft von einem Monat liessen A.A. und B.A. aufgrund der Ungewissheit bezüglich der Passiven und insbesondere aufgrund Bestreitung der inventarisierten Steuerschulden von rund CHF 500 000 mehrmals erstrecken. Nachdem die Steuerrekurskommission die bei ihr hängige Beschwerde abgewiesen hatte, verweigerte das Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom April 2019 unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen eine neuerliche Fristerstreckung. In der Folge erklärte B.A. für den Fall der Abweisung der Beschwerde gegen diese Verfügung die Ausschlagung der Erbschaft. A.A. nahm die Erbschaft unter öffentlichem Inventar an. Das Obergericht trat auf die Beschwerde von A.A. gegen die Verfügung vom April 2019 nicht ein und wies jene von B.A. ab. Im Verfahren vor Bundesgericht war insbesondere zu klären, ob A.A. ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung des Entscheids betreffend die Erstreckung der Deliberationsfrist hat, und inhaltlich, ob...

iusNet ErbR 03.04.2020

 

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