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Deliberationsfrist

Zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Verlängerung der Deliberationsfrist?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nicht nur Gründe oder Umstände, die Klarheit bezüglich der Solvenz der Erbschaft schaffen, sondern auch solche, die es den Erben erlauben, den Grad der Überschuldung abzuschätzen, können eine Verlängerung der Deliberationsfrist rechtfertigen. Da der Nachlass in casu aber selbst bei Wegfall der bestrittenen Steuerschuld noch massiv überschuldet wäre und die Beschwerdeführer betreffend die behauptete Unterbewertung der Aktiven und Überbewertung der Passiven die Feststellungen des Obergerichts nicht umzustossen vermögen, kann dem Obergericht beim Entscheid über die Fristverlängerung keine falsche Ermessensausübung vorgeworfen werden.
iusNet ErbR 03.04.2020