Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen
Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen
Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen
Mittels Testament hatte der Erblasser D. sämtliche Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen, B. und C. als Erben eingesetzt sowie diverse Vermächtnisse ausgerichtet. Bedacht wurde u.a. unter Ziff. 4 lit. d «A. […] Franken 20’00 20000». Seinen Hausrat vermachte D. den Eheleuten A. und H. Gestützt auf dieses Testament erhielt A. CHF 20 000 ausbezahlt. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, ob A. mit CHF 20 000 oder CHF 40 000 bedacht worden war, reichte A. (Kläger) gegen B. und C. Klage auf Zahlung von CHF 20 000 ein. Anlässlich der Hauptverhandlung stellte A. zudem die Begehren, ihm seien eine Genugtuung in Höhe von CHF 10 000 zu leisten und noch vorhandene Schriften des Erblassers herauszugeben. Das Bezirksgericht trat auf die nachträglich gestellten Begehren nicht ein und wies die Klage im Übrigen ab. Hiergegen erhob A. Berufung ans Obergericht mit dem zusätzlichen Antrag, das Berufungsverfahren sei zu sistieren, da zwischenzeitlich ein Verfahren betreffend Ungültigerklärung der letztwilligen Verfügung eingeleitet worden sei.
Gemäss Art. 126 ZPO kann das Gericht das Verfahren sistieren, wenn die Zweckmässigkeit dies verlangt, namentlich wenn der Entscheid vom...
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