Das Obergericht Zürich bestätigt einen Wiedererwägungsentscheid (Testamentseröffnung) des Einzelrichters, mit welchem den Kindern aus der 3. Ehe des vorverstorbenen Bruders K. der Erblasserin keine Erbbescheinigung mehr in Aussicht gestellt wurde. Nach billigem Ermessen sei davon auszugehen, dass die Erblasserin mit der Wendung «Kinder von K. (3. Ehe) nur Pflichtteil» diesen nur das gesetzliche Minimum zukommen lassen wollte. Da das Gesetz für Nichten und Neffen keinen Pflichtteil vorsehe, sei anzunehmen, dass die Erblasserin die Kinder aus 3. Ehe von der Erbfolge ausnehmen wollte.