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Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Die Eltern und Erben des im Oktober 2017 verstorbenen B. führten das EL-Verfahren des Verstorbenen fort. Im November 2017 sprach die EL-Durchführungsstelle B. rückwirkend EL zu und erstattete Krankheitskosten. Die beiden Beträge überwies sie im November 2017 auf ein Konto der Mutter und Erbenvertreterin. Nachdem sie von der Ausschlagung der Erbschaft durch alle Erben im Dezember 2017 erfuhr, forderte die Durchführungsstelle die Zahlung zurück. Zu Recht?
iusNet ErbR 14.01.2022

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden

- aktualisiert - 
Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

B. war ab dem 1. September 1989 Mieterin einer Wohnung in Genf. Im April 2014 verstarb sie. Als Erben hinterliess sie ihre beiden Söhne B1 und B2, wobei B2 2016 mit Wirkung per 1997 für verschollen erklärt wurde. An seine Stelle im Nachlass von B. traten B3 und B4. 2017 kündigte die A. AG den Mietvertrag mit Mitteilung an B1 und B2. B1 focht die Kündigung mit Klage gegen die A. AG an. Streitig waren sowohl die Gültigkeit der Kündigung als auch die Aktivlegitimation von B1.
iusNet ErbR 20.12.2021

Was, wenn der für die Beweisabnahme eingeforderte Kostenvorschuss die Entschädigung des Gutachters nicht zu decken vermag?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Was, wenn der für die Beweisabnahme eingeforderte Kostenvorschuss die Entschädigung des Gutachters nicht zu decken vermag?

D. war im Rahmen eines Erbteilungsverfahrens als Sachverständiger mit der Schätzung verschiedener Nachlassliegenschaften beauftragt worden. Erst nach Eingang der Rechnung stellte sich heraus, dass die für die Beweisabnahme einverlangten Kostenvorschüsse nicht ausreichten. Das Bezirksgericht entschädigte D. für den in Rechnung gestellten Betrag, wobei die Differenz zwischen Vorschüssen und Rechnungsbetrag vom allgemeinen Kostenvorschuss bezogen wurde. Dagegen reichte eine der Parteien Beschwerde ein.
iusNet ErbR 02.12.2021

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

B. verstarb 2011. Im Betreibungsregister waren Betreibungen für über CHF 360 000 eingetragen. Einzige Erbin war seine Mutter D., die 2020 verstarb. D. setzte mit Testament ihre Schwester A. als einzige Erbin ein. A. ersuchte um amtliche Liquidation des Nachlasses von B. Die Friedensrichterin wies das Gesuch ab mit der Begründung, A. habe einen Erbschein im Nachlass von B. verlangt; zudem habe A. mit der Annahme der Erbschaft von D. auch jene von B. angenommen.
iusNet ErbR 26.10.2021

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Ein gesetzlicher Erbe beabsichtigte, den ihm zufallenden Teil der Erbschaft zu 56.84% auszuschlagen. Die Justice de Paix verweigerte die Genehmigung der an sie übermittelten «Déclaration de répudation partielle de succession», da die Ausschlagung der Erbschaft zwingend mit dem rückwirkenden Verlust der Erbenstellung einhergehe. Der Erbe legte die Frage, ob eine teilweise Ausschlagung zulässig sei, mit Berufung der Cour de Justice vor.
Karoline Eder
iusNet ErbR 26.10.2021

Vom Erblasser in der Steuererklärung nicht deklarierte Schenkungen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Vom Erblasser in der Steuererklärung nicht deklarierte Schenkungen

A. ist die Witwe von B. und Willensvollstreckerin in seinem Nachlass. Bei der Erstellung des Nachlassinventars stellte sich heraus, dass der Verstorbene Schenkungen, die er von seiner Mutter erhalten hatte, nicht den Steuerbehörden gemeldet hatte. Im Rahmen des Nachsteuerverfahrens bestreitet A., dass der Kanton diese Schenkungen besteuern könne, da die Schenkerin nicht Wohnsitz im Kanton gehabt habe.
iusNet ErbR 30.09.2021

Streitgenössische Nebenintervention

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung

Streitgenössische Nebenintervention

Ein Beistand hatte im Rahmen des geplanten Verkaufs eines Grundstückstücks der Verbeiständeten erfolgreich um Aufhebung des grundbuchlich vorgemerkten Verfügungsverbots ersucht. Nach dem Tod der Verbeiständeten stellte einer der Erben ein Gesuch um Aufhebung dieses Entscheids, das zweitinstanzlich gutgeheissen wurden. Dagegen wehrt sich der dem Verfahren als Nebenintervenient beigetretene Geschäftsführer der Käuferin. Streitig war u.a. auf beiden Seiten die Legitimation.
iusNet ErbR 09.09.2021

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Von 2003 bis 2016 hatte C.A. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen. Nach seinem Tod 2016 erfuhr die SVA, dass C.A. über ein Bankguthaben von über CHF 1.2 Mio. verfügte. In der Folge berechnete sie Ansprüche neu und forderte in den Jahren 2003–2016 zu Unrecht bezogene Leistungen von Erben von C.A. zurück. Vor Bundesgericht machen die Erben gelten, ihnen gegenüber sei die längere strafrechtliche Verjährungsfrist nicht anwendbar; der Umfang der Rückforderung sei daher auf die letzten fünf Jahre vor dem Todestag zu begrenzen.
iusNet ErbR 24.08.2021

Aus dem kantonalen Recht abgeleitete materiell-rechtliche Wirkung des Sicherungsinventars erweist sich als bundesrechtswidrig

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Aus dem kantonalen Recht abgeleitete materiell-rechtliche Wirkung des Sicherungsinventars erweist sich als bundesrechtswidrig

Das Obergericht lehnte die vom Beschwerdeführer verlangte Berücksichtigung zweier Forderungen der Erblasserin in der Erbteilung ab, weil sie keinen Eingang in das kantonale amtliche Inventar gefunden hatten. Vor Bundesgericht streitig waren die Wirkung des Inventars und die Bedeutung der dazu abgegebenen Zustimmungen der Parteien.
iusNet ErbR 24.08.2021

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