Aussergerichtliche Einigung betreffend vorläufige Auslegung einer letztwilligen Verfügung
Der in älteren Testamenten eingesetzte Alleinerbe (Beklagter) reichte aussergerichtliche Vereinbarungen ein: Sämtliche in jüngeren Testamenten eingesetzten Erben verzichteten auf Ansprüche aus der Erbschaft. Streitig ist, ob das Eröffnungsgericht aufgrund dessen Einsprachen des Beklagten wie auch des von der Erbfolge ausgeschlossenen gesetzlichen Erben abschreiben und den Beklagten als Alleinerben ansehen durfte.
Wichtige Gründe für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist
Die Beschwerdeführerin beantragte anderthalb Jahre nach dem Ableben ihres Grossvaters die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist betreffend das grossväterliche Erbe. Das Obergericht prüfte, ob die von ihr geltend gemachten Gründe als wichtig im Sinne der gesetzlichen Bestimmung zu qualifizieren sind.
Das Obergericht äussert sich zur vorläufigen Auslegung von letztwilligen Verfügungen. Es beschäftigt sich insbesondere auch mit der Frage, wie ein Testament auszulegen ist, wenn der einzige Pflichtteilserbe infolge Scheidung von Gesetzes wegen wegfällt, die übrigen Bedachten aber dem Wortlaut nach als Vermächtnisnehmer zu qualifizieren wären.
Erstes Zwischenfazit auf dem Weg zum modernen Erbrecht
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Modernisierung des Erbrechts am 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Kommentierung fasst die wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen und Änderungen zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung aus Praktikersicht.
Haftung ausschlagender Erben für Steuerschulden der Erblasserin
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, wann eine Kombination von Erbvorbezügen und Ausschlagung rechtsmissbräuchlich ist und zu einer Haftung trotz Ausschlagung führen kann.
Zentrale Themen in diesem Entscheid sind die Erstreckbarkeit von Fristen im Verfahren betreffend öffentliches Inventar sowie die Umstände, die eine Erstreckung ggf. rechtfertigen.