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Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Erben wider Willen? – Die Möglichkeiten des (teilweisen) Erbschaftserwerbes

Ein gesetzlicher Erbe beabsichtigte, den ihm zufallenden Teil der Erbschaft zu 56.84% auszuschlagen. Die Justice de Paix verweigerte die Genehmigung der an sie übermittelten «Déclaration de répudation partielle de succession», da die Ausschlagung der Erbschaft zwingend mit dem rückwirkenden Verlust der Erbenstellung einhergehe. Der Erbe legte die Frage, ob eine teilweise Ausschlagung zulässig sei, mit Berufung der Cour de Justice vor.
Karoline Eder
iusNet ErbR 26.10.2021

Der einzelne Erbe als Nebenintervenient gemäss Art. 74 ZPO

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen

Der einzelne Erbe als Nebenintervenient gemäss Art. 74 ZPO

Erbengemeinschaften sind aufgrund des Zwanges zu gemeinsamem Handeln oftmals blockiert, weshalb die in der Praxis teilweise Handlungen einzelner Erben für die Erbengemeinschaft – insbesondere bei Gefahr in Verzug – als zulässig erachtet werden. Was gilt jedoch, wenn ein einzelner Erbe als Nebenintervenient in einem von einem Willensvollstrecker geführten, nichterbrechtlichen Aktivprozess beigeladen werden will? Das Bundesgericht hat sich zu dieser Frage kürzlich geäussert.
Jonas Kipfer-Berger
iusNet ErbR 21.02.2022

Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson (Art. 540 Abs. 1 ZGB)

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson (Art. 540 Abs. 1 ZGB)

Bei der Feststellung der Erbunwürdigkeit zeigt sich das Bundesgericht grundsätzlich zurückhaltend. Kürzlich bestätigte das Bundesgericht die Erbunwürdigkeit eines Pflegefachmanns, der eine alleinstehende Erblasserin 17 Jahre lang pflegte sowie ihr Haus bewirtschaftete und dadurch ihren Eintritt in ein Heim verhinderte. Das entscheidende Kriterium war das Vertrauensverhältnis mit den damit verbundenen Aufklärungspflichten. Der Beitrag beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen der Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson und der Verfügungsfreiheit des Erblassers.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 21.02.2022

Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Kommentierung
Strukturiertes Vermögen

Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Der Vorentwurf enthält eine konzise, gut lesbare Rechtsgrundlage für die Einführung eines Trusts. Die scheinbare Einfachheit birgt aber auch das Risiko, dass Strukturen geschaffen werden, die den Praxistest möglicherweise nicht bestehen werden. Völlig missraten sind die vorgeschlagenen Steuerbestimmungen. Sie stellen aufgrund der drohenden Mehrfachbesteuerung (bei Einbringung, laufend und bei Ausschüttung) eine echte Gefahr für die Schweiz als Truststandort dar.
Michael Fischer
iusNet ErbR 26.04.2022

Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen

Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

Die gesetzliche Errungenschaftsvermutung kann mit dem Beweis des Eigenguts umgestossen werden. Im besprochenen Bundesgerichtsurteil wird die Frage beleuchtet, ob in der Replik eines Klägers sämtliche in der Duplik eines Beklagten denkbaren neuen Behauptungen gleichsam antizipiert werden müssen und inwieweit prozessuale Unsorgfalt mittels gerichtlicher Fragepflicht gemäss Art. 56 ZPO oder durch analoge Anwendung von Art. 277 Abs. 2 ZPO geheilt werden kann.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 27.06.2022

Verbesserungen der Position der pflichtteilsberechtigten Miterbinnen und Miterben im Zuge der geplanten Revision der Unternehmensnachfolge (Art. 522a E-ZGB)

Kommentierung
Unternehmen in der Erbteilung

Verbesserungen der Position der pflichtteilsberechtigten Miterbinnen und Miterben im Zuge der geplanten Revision der Unternehmensnachfolge (Art. 522a E-ZGB)

Die im Zuge Revision der Unternehmensnachfolge im Erbrecht geplanten Massnahmen sind unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Erben nicht unproblematisch. Daher strebt der Bundesrat mit Art. 522a E-ZGB an, die Pflichtteilsansprüche der Erben stärker zu schützen und zugleich die Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen in der Hand derselben Inhaberschaft zu vereinen. Die Einführung dieser Regelung wird in der vorliegenden Kommentierung aus einer kritischen Perspektive beurteilt.
Büsra Beceren
iusNet ErbR 30.08.2022

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Solidarhaftung der Erben für Geldvermächtnisse

Nachdem das Barvermächtnis nicht zur Auszahlung gelangt war, klagte die Begünstigte es ein, wobei sie nur eine der beiden Erbinnen ins Recht fasste. Die Kommentierung erläutert anhand des vor diesem Hintergrund gefällten Urteils das Vermächtnis und die diesbezüglichen Besonderheiten der Haftung der Erben, einschliesslich der vom Bundesgericht offengelassenen Frage, ob die Erben auch für Sachlegate solidarisch haften.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 19.12.2022

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Im Verfahren 5A_966/2021 vor dem Bundesgericht standen sich in einer erbrechtlichen Angelegenheit die beiden noch lebenden Kinder (Beschwerdeführer) der Erblasserin und ein Kind (Beschwerdegegner) des vorverstorbenen, dritten Kindes der Erblasserin gegenüber. Umstritten war u.a., ob die Erblasserin ihrem vorverstorbenen Kind ein Darlehen gewährte oder eine nunmehr der Ausgleichung oder Herabsetzung unterliegende Schenkung ausrichtete.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 19.12.2022

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Zur «bedingten Klageanerkennung» und zur Gleichbehandlungsklausel im Erbvertrag

Die Klageanerkennung nach Art. 241 ZPO ist bedingungsfeindlich. Doch was ist die Rechtsfolge, wenn im Prozess eine Parteierklärung abgegeben wird, die inhaltlich eine Klageanerkennung darstellt, aber ausdrücklich mit einer Bedingung verbunden wurde? Zudem stellte sich die Frage, ob die Erblasserin an die Gleichbehandlungsklausel in einem Erbvertrag, der seit 44 Jahren bestand, gebunden war.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 28.02.2023

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

Kommentierung
Nachlassverwaltung

Eine weitgehende Untätigkeit der Erbenvertretung führt noch nicht zu deren Absetzung durch die Aufsichtsbehörde

Obwohl das Notariat B. seit seiner Einsetzung am 16. Mai 2018 bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 22. Dezember 2021 im zweiten Aufsichtsverfahren, somit während mehr als drei Jahren, seine Pflichten als Erbenvertretung in den Nachlässen von E. und F. erwiesenermassen in vielen Teilen nicht erfüllte, erachtete das Obergericht des Kantons Zürich eine Absetzung als nicht gerechtfertigt. Der Beitrag beleuchtet das Institut des Erbenvertreters, das Aufsichtsverfahren und insbesondere die Frage, wann die Absetzung des Erbenvertreters als Ultima Ratio angezeigt ist.
Christine Zemp Gsponer
iusNet ErbR 24.04.2023

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