Wohngemeinschaft bei zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in Zweifamilienhaus?
Das Bundesgericht setzt sich in diesem Entscheid mit der Frage auseinander, ob zwei Personen, die in zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus leben, eine Wohngemeinschaft bilden, welche die Besteuerung zum privilegierten Tarif rechtfertigen würde.
Zentrale Themen in diesem Entscheid sind die Erstreckbarkeit von Fristen im Verfahren betreffend öffentliches Inventar sowie die Umstände, die eine Erstreckung ggf. rechtfertigen.
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Blosse Erkennbarkeit des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung genügt für das Vorliegen des Zuwendungswillens auf Seiten des Erblassers nicht. Die Bestellung einer Nutzniessung ist als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung zu betrachten und mindert den Verkehrswert der Liegenschaft.
Haftung ausschlagender Erben für Steuerschulden der Erblasserin
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, wann eine Kombination von Erbvorbezügen und Ausschlagung rechtsmissbräuchlich ist und zu einer Haftung trotz Ausschlagung führen kann.
Das Obergericht des Kantons Zürich macht eine Kehrtwende
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Gemäss Obergericht kann aufgrund der Beweise nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Erblasser das jüngere Testament mit Testierwillen errichtet hatte. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte.
Können Quotenvermächtnisnehmer den Willensvollstrecker wegen Verrechnung eines "übersetzten" Honorars mit Verantwortlichkeitsklage belangen?
Verrechnet der Willensvollstrecker ein übersetztes Honorar, so trifft dies mittelbar auch die Quotenvermächtnisnehmer. Es stellt sich die Frage, ob diese den Willensvollstrecker für ihren Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage belangen können.
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker für den Schaden ersatzpflichtig machen kann, den sie durch ein vermeintlich unangemessen hohes Honorar erlitten hat. Es präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Aktivlegitimation einer Vermächtnisnehmerin zur Geltendmachung einer Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker.
Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser
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Eine Betreibung gegen den Willensvollstrecker für Forderungen gegen den Erblasser ist gemäss dem Zürcher Obergericht am Wohnort des Willensvollstreckers anzuheben. Die Funktion des Betriebenen als Willensvollstrecker kann bei der Bezeichnung des Schuldners im Zahlungsbefehl zumindest dann unterbleiben, wenn sie sich zweifelsfrei aus dem Betreibungsbegehren und den anderen Angaben ergibt. – Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben.