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Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

A. trat aufgrund des Versterbens ihrer Mutter als deren einzige Tochter in die bereits seit 1981 bestehende Erbengemeinschaft im Nachlass des Grossvaters mütterlicherseits ein. Die Nutzniessung am gesamten Nachlass stand der Grossmutter zu. Mit Entscheid vom 25. Januar 2018 bewilligte die Gemeinde Cham die von der in bescheidenen Verhältnissen lebenden A. beantragte Bevorschussung der von ihrem damaligen Ehemann für die Kinder leistenden Alimente ab 1. Dezember 2017. Nachdem A. im April 2020 gemeldet hatte, dass sie aus der Erbschaft rund CHF 780 000 erhalten habe, verlangte die Gemeinde die bevorschussten Alimente als unrechtmässig bezogen zurück und erstattete ausserdem Strafanzeige.
iusNet ErbR 05.06.2024

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

L., verstorben in Lausanne, war im Zeitpunkt ihres Todes bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch am in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels M. beteiligt. Die mutmassliche Erbin A. wehrt sich gegen eine im Zusammenhang mit bereits früher angeordneten Sicherungsmassnahmen erlassene Vollzugsverfügung. Sie bestreitet u.a. die Zuständigkeit der Juge de Paix, die strittigen Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu erlassen.
iusNet ErbR 19.06.2024

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Die Parteien kämpfen seit zwei Jahrzehnten um die Teilung des Nachlasses ihres Vaters, was bereits zu mehreren Entscheidungen des Bundesgerichts geführt hat. Streitig sind u.a. die Zuteilung der Aktien einer AG, die Ausgleichungspflicht eines daraus allenfalls resultierenden Mehrwerts und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen. Vorliegend geht es um die Anfechtbarkeit eines Entscheids, mit dem das Obergericht die Sache an die Vorinstanz zurückwies, damit diese die Ausgleichungsansprüche aus lebzeitigen Zuwendungen prüft und einen Endentscheid fällt, der auch die bereits beurteilte Aktienzuteilung und die daraus folgenden Ausgleichungsbeträge berücksichtigt.
iusNet ErbR 19.06.2024

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Streitverkündungsklage im Rahmen einer erbrechtlichen Klage: Erfordernis der sachlichen Konnexität

G. hinterliess als gesetzlichen Erben ihren Sohn C. Vor ihrem Tod hatte sich G. Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ausbezahlen lassen. Ferner vermachte sie mit einem von Notar A. öffentlich beurkundeten Kaufvertrag (gemischte Schenkung) der E. die Liegenschaften H. und begünstigte mit Testament vom selben Tag E. Im März 2019 reichte C. gegen E. eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (je in Bezug auf den Kaufvertrag und das Testament), subeventualiter eine Herabsetzungsklage sowie eine Erbschafts- und Auskunftsklage ein. Zusammen mit seiner Replik erhob C. ausserdem eine Streitverkündungsklage gegen Notar A.
iusNet ErbR 24.06.2024

Erbenvertretung: Rechtsfolgen, wenn der Erbenvertreter den Prozess lediglich als Vertreter der Erben führt

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Erbenvertretung: Rechtsfolgen, wenn der Erbenvertreter den Prozess lediglich als Vertreter der Erben führt

Rechtsanwalt B. wurde zum Generalerbenvertreter im Nachlass von A. bestellt. Als Erben anerkannt sind W., X., Y. und Z. Die Erbengemeinschaft, vertreten durch B., erhob gegen die Ehepartner C. je separat Betreibung. Beide Ehepartner erhoben Rechtsvorschlag. W., X., Y. und Z., vertreten durch B., ersuchten in der Folge um provisorische Rechtsöffnung, welche erteilt wurde. Dagegen erhob das Ehepaar C. Beschwerde.
iusNet ErbR 24.06.2024

Erbrechtliche Informationsansprüche gegenüber Dritten: Besonderes Rechtsschutzinteresse

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erbrechtliche Informationsansprüche gegenüber Dritten: Besonderes Rechtsschutzinteresse

A. und D. sind die Kinder aus erster Ehe des Erblassers. Mit vor der Schlichtungsbehörde am 5. April 2019 geschlossener Vereinbarung schieden A. und D. gegen eine Zahlung von je CHF 400 000 per Saldo aller Ansprüche aus der Erbengemeinschaft aus. Am 1. Oktober 2019 machte u.a. A. eine «Zivilrechtliche Informationsklage» gegen eine Bank anhängig, bei der der Erblasser Konten unterhalten hatte – dies mit Blick auf eine Staatshaftungsklage, mit der Schaden geltend gemacht werden soll, der angeblich entstanden sein soll, weil der Richter sie zu der Vereinbarung gedrängt habe, die ganz und gar zu ihrem Nachteil sei.
iusNet ErbR 10.07.2024

Wesen des Auskunftsanspruchs

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Wesen des Auskunftsanspruchs

C., D., E. und F. sind die Kinder aus erster Ehe des Verstorbenen G., A. seit 1999 dessen dritte Ehefrau. Mit Eheverträgen von 2005 und 2011 hatten die Eheleute G. und A. rückwirkend eine «beschränkte Gütergemeinschaft» vereinbart und dabei verschiedene bedeutende Güter von der Gemeinschaft ausgeschlossen und ihrem jeweiligen Eigengut zugewiesen. Im Falle des Vorversterbens von G. sollte das Gesamtgut an A. gehen. Nach dem Tod klagten die Kinder gegen A. unter anderem auf Herabsetzung und stellten diverse Auskunftsbegehren, gegen die sich A. u.a. mit der Begründung wehrt, das Gesamtgut sei nie in den Nachlass gefallen.
iusNet ErbR 19.07.2024

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung einer Kostenvorschussverfügung/nicht wiedergutzumachender Nachteil

A. erhob in Prosequierung zuvor erlassener vorsorglicher Massnahmen eine «Teilungs-, eventualiter Erbschaftsklage». In der Folge setzte die erste Instanz Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses in Höhe von CHF 116 000. A. beantragt, der Vorschuss sei auf einen Betrag zwischen CHF 9000 und CHF 42 000 festzulegen. Wie schon im Rahmen seines definitiv abgewiesenen Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege macht er geltend, er lebe von zwei bescheidenen Renten der AHV und der SUVA und verfüge nur über wenig Erspartes, weshalb es ihm nicht möglich sei, den verlangten Vorschuss zu leisten.
iusNet ErbR 19.07.2024

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Anfechtungsklage nach Art. 494 Abs. 3 ZGB / Litispendenz

Die Parteien stehen sich in einem Streit um die Gültigkeit von nach Abschluss eines Erbvertrags errichteten Testamenten gegenüber. Nachdem die Parteien auf die erneute Ansetzung einer zuvor mehrfach verschobenen Schlichtungsverhandlung verzichtet hatten, schrieb die Schlichtungsbehörde das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit ab. Das erstinstanzliche Gericht wies die in der Folge erhobene Klage ab. Dagegen erhoben die Kläger Berufung. Sie werfen der Vorinstanz vor, sie sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Rechtshängigkeit nicht mit Einreichung des Schlichtungsgesuchs am 10. Dezember 2019, sondern erst mit der Eingabe vom 23. April 2021 beim erstinstanzlichen Gericht begründet worden sei und die Klage daher verwirkt gewesen sei. 
iusNet ErbR 19.08.2024

Scheidung, Wiederverheiratung und ein «vergessenes» Testament

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Scheidung, Wiederverheiratung und ein «vergessenes» Testament

Der 2023 verstorbene E. hinterliess seine dritte Ehefrau A. und die gemeinsame Tochter B. Im August 2023 informierte das Notariat H. die Justice de Paix, dass ihm ein eigenhändiges Testament von E. vorliege, welches der Erblasser während seiner ersten Ehe verfasst und mit dem er seine erste Ehefrau F. als Alleinerbin und die nicht gemeinsame Tochter von F. als Ersatzerbin eingesetzt hatte. In der Folge publizierte die Justice de Paix zweimal einen Erbenruf im kantonalen Amtsblatt und ordnete schliesslich die Erbschaftsverwaltung an. Dagegen wehren sich A. und B.
iusNet ErbR 19.08.2024

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