Ein Erblasser verkaufte zwei Grundstücke an einen seiner Söhne, wobei der Kaufpreis teils durch Übernahme eines Darlehens getilgt wurde, für das streitig ist, ob nicht der Sohn selbst Schuldner war. Ferner beglich der Erblasser im Anschluss an die Transaktion Schulden der früher von ihm, bei der Grundstückstransaktion aber von seinem Sohn geführten Firma. Die Geschwister verlangen die Ausgleichung bzw. Herabsetzung der genannten Beträge.