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Anforderung an eine Prozessvollmacht

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anforderung an eine Prozessvollmacht

Der 2023 verstorbene E. hinterliess als gesetzliche Erben C., A. und D. Mit Urteil vom Februar 2024 eröffnete die Vorinstanz ein Testament des Erblassers und ordnete das von einem Erben beantragte öffentliche Inventar an. Gegen dieses Urteil reichte B. für A. eine gegen gegen die Anordnung des öffentlichen Inventars gerichtete Berufung ein. Das Obergericht setzte A. in der Folge eine Nachfrist von 10 Tagen, um eine Vollmacht zur Prozessführung einzureichen. Diese ging innert der Frist nicht ein. Stattdessen verwies B. auf eine in den vorinstanzlichen Akten liegende Vertretungsvollmacht.
iusNet ErbR 21.08.2024

Absetzung des Willensvollstreckers (Aufsichtsverfahren) / Vorsorgliche Massnahme

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers (Aufsichtsverfahren) / Vorsorgliche Massnahme

A. ist der Ehemann der 2018 verstorbenen Erblasserin D., B. und C. sind die Söhne von D. aus einer früheren Ehe. A. fungiert als Willensvollstrecker im Nachlass von D. Im Oktober 2023 ersuchten B. und C. um Absetzung von A. als Willensvollstrecker. Dabei stellten sie auch den Antrag, dass A. superprovisorisch zu verbieten sei, ohne vorgängige ausdrückliche Zustimmung von B. und C. Transaktionen jedweder Art aus dem Nachlassvermögen vorzunehmen. Gegen das von der Aufsichtsbehörde in der Folge als vorsorgliche Massnahme angeordnete Verfügungsverbot erhebt A. Beschwerde.
iusNet ErbR 21.08.2024

Absetzung des Willensvollstreckers: Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde

Mit Beschwerde an die Aufsichtsbehörde ersuchten die beiden Söhne des verstorbenen G. um sofortige Absetzung ihres Onkels A. als Willensvollstrecker im Nachlass von G. Soweit ersichtlich, soll A. in Auslegung des Testaments zu seinen Gunsten Aktien aus dem Nachlass an sich selbst verkauft haben. Der Einzelrichter setzte A. mit Verfügung vom 7. November 2022 mit sofortiger Wirkung als Willensvollstrecker ab. Mit Berufung an das Kantonsgericht verlangt A. die Aufhebung dieser Verfügung mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet.
iusNet ErbR 26.08.2024

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

G. und dessen zweite Ehefrau F. hatten mit Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung vereinbart und gegenseitig auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche im Nachlass des anderen verzichtet. Im Sinne letztwilliger Verfügungen wegen setzte G. seine Kinder aus erster Ehe auf den Pflichtteil; die verfügbare Quote richtete er als Vermächtnis dem I. aus. Nach dem Tod von G. erhoben die Kinder von G. eine Herabsetzungsklage und forderten insbesondere, F. sei zu verpflichten, ihnen mehrere Millionen Franken zu bezahlen.
iusNet ErbR 26.08.2024

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

A.A. reichte am 12. Mai 2022 gegen seine Geschwister betreffend Erbteilung/Herabsetzung Klage ein. Der erstinstanzliche Richter trat auf diese nicht ein mit der Begründung, A.A. sei die Klagebewilligung am 26. Januar 2022 zugegangen, weshalb sich die Klageeinreichung vom 12. Mai 2022 gestützt auf das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen als verspätet erweise. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 27.08.2024

Bundesrat legt Botschaft zum 1. Teil der Erbrechtsrevision vor und fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung

Ständerat stimmt Erbrechtsrevision zu

- aktualisiert - 
Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.
iusNet ER 24.10.2018

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Internationales Erbrecht

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Die EU hat mit der Europäischen Erbrechtsverordnung für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts in ihrem Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG mit dieser Verordnung vor. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
iusNet ER 19.12.2018

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
iusNet ErbR 06.05.2019

Vernehmlassung zum Vorentwurf der RK-S i.S. Pa.Iv. Luginbühl eröffnet: Spenden aus Mitteln einer Erbschaft oder Schenkung soll attraktiver werden

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Vernehmlassung zum Vorentwurf der RK-S i.S. Pa.Iv. Luginbühl eröffnet: Spenden aus Mitteln einer Erbschaft oder Schenkung soll attraktiver werden

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) schickt ihren Vorentwurf zur Pa.Iv. Luginbühl zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz in die Vernehmlassung. Aus der Sicht von (zukünftigen) Erben von Bedeutung ist insbesondere die vorgesehene steuerliche Privilegierung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen aus dem Nachlass.
iusNet ErbR 11.12.2019

Vernehmlassung betreffend Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

Gesetzgebung
Nachlassabwicklung

Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen künftig in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern

- aktualisiert - 
Statt des letzten Wohnsitzkantons des Erblassers soll künftig der Wohnsitzkanton der Erben für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen zuständig sein und entsprechend ist auch der Antrag auf Rückerstattung durch den einzelnen Erben in seinem jeweiligen Wohnsitzkanton zu stellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen, dass diese Änderung per 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.
iusNet ErbR 11.12.2019

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