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Trust

Mehr Kompetenzen für Familienstiftungen – Parlament nimmt Motion Burkart an

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen
Am 27. Februar 2024 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Motion Burkart (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022 angenommen. Damit sollen Familienstiftungen in Zukunft auch zum Zwecke der Nachlass- und Vermögensplanung eingesetzt werden können.
iusNet ErbR 28.03.2024

Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen
An seiner Sitzung vom 15. September 2023 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Zwar sprach sich im Grundsatz eine relative Mehrheit der Teilnehmenden für die Einführung eines Trusts aus. Die Zustimmung beschränkte sich aber mehrheitlich auf den zivilrechtlichen Teil. Demgegenüber wurde der steuerrechtliche Teil teils heftig und als weder praktikabel noch attraktiv kritisiert. Über Anliegen der Motion zur Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut in das schweizerische Recht besteht deshalb nach Ansicht des Bundesrates kein genügender Konsens, weshalb der Bundesrat die Abschreibung der Motion beantragt.
iusNet ErbR 22.09.2023

Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen
Mit der Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Art. 335 ZGB vorzulegen, wonach das darin enthaltene Verbot der Familienstiftung aufgehoben wird. Der Ständerat (Erstrat) hat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrats am 13. März 2023 angenommen und mit dem Auftrag, diese der Einführung des Trusts gegenüberzustellen, an seine Kommission verwiesen.
iusNet ErbR 26.06.2023

Der Schweizer Trust im Vorentwurf – eine Auslegeordnung

Kommentierung
Strukturiertes Vermögen
Der Vorentwurf zum Schweizer Trustrecht enthält eine konzise, gut lesbare Rechtsgrundlage für die Einführung eines Trusts. Die scheinbare Einfachheit birgt aber auch das Risiko, dass Strukturen geschaffen werden, die den Praxistest möglicherweise nicht bestehen werden. Völlig missraten sind die vorgeschlagenen Steuerbestimmungen. Sie werden der Flexibilität des Rechtsinstituts Trust nicht gerecht. Die drohende Mehrfachbesteuerung neu errichteter Trusts (bei Einbringung, laufend und bei Ausschüttung) und die mögliche Steuerpflicht bestehender Strukturen stellen sogar eine echte Gefahr für die Schweiz als Truststandort dar.
Michael Fischer
iusNet ErbR 26.04.2022

Recht des Willensvollstreckers auf Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit einem von der Erblasserin errichteten Trust

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Informationsrechte, die den Erben im Rahmen einer Erbfolge gegenüber Dritten zustehen, können entweder vertraglicher (Klage auf Rechenschaftsablegung) oder erbrechtlicher (Art. 607 Abs. 3 und 610 Abs. 2 ZGB per analogiam) Art sein. Verlangen Erben Auskunft über Kontostände eines Trusts, an dem der Erblasser lediglich wirtschaftlich Berechtigter war, richtet sich ihr Informationsanspruch ggf. nach dem Erbrecht, da es in dieser Konstellation an einem Vertragsverhältnis mit dem Erblasser fehlt, aus dem ein vertraglicher Anspruch abgeleitet werden könnte.
iusNet ErbR 16.07.2020