iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Gesetzgebung > Bund > Strukturiertes Vermögen > Mehr Kompetenzen Für Familienstiftungen – Parlament Nimmt

Mehr Kompetenzen für Familienstiftungen – Parlament nimmt Motion Burkart an

Mehr Kompetenzen für Familienstiftungen – Parlament nimmt Motion Burkart an

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen

Mehr Kompetenzen für Familienstiftungen – Parlament nimmt Motion Burkart an

Am 27. Februar 2024 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Motion Burkart (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022 angenommen. Damit sollen Familienstiftungen in Zukunft auch zum Zwecke der Nachlass- und Vermögensplanung eingesetzt werden können. 

Der Bundesrat hatte dem Parlament am 15. September 2023 die Abschreibung der Motion 18.3383 zur Einführung eines Schweizer Trusts beantragt (vgl. iusNet ErbR 22.09.2023; zwischenzeitlich beschlossen; Ständerat: 2. Dezember 2023; Nationalrat: 27. Februar 2024). Damit entfiel eines der Argumente, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme für eine Ablehnung der Motion Burkhart vorgebracht hatte. Das Problem eines fehlenden zuverlässigen und flexiblen Instruments für die familiäre Vermögens- und Nachlassplanung muss folglich auf einer anderen Ebene gelöst werden. Aber reicht es dazu aus – wie von der Motion Burkhart gefordert – das Verbot der Familienunterhaltsstiftung aufzuheben?

Der Bundesrat meinte Nein. Er sei zwar grundsätzlich offen dafür, eine Anpassung des Stiftungsrechts zur...

iusNet ErbR 28.03.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.