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Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

Gesetzgebung
Strukturiertes Vermögen

Motion (22.4445) «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» vom 15. Dezember 2022

In der Schweiz fehlt es bisher an einem zuverlässigen und flexiblen Instrument für die familiäre Vermögens- und Nachlassplanung, das vorab eine dosierte Weitergabe des Familienvermögens an die Nachkommen ermöglichen würde. Eine Familienstiftung kann nach Art. 335 Abs. 1 ZGB nur zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Familienangehörigen oder zu ähnlichen Zwecken errichtet werden. Verboten ist insbesondere die sog. Familienunterhaltsstiftung. Das führte dazu, dass auf ausländische Vehikel ausgewichen wurde, insbesondere auf den angelsächsischen Trust und die liechtensteinische Familienstiftung. Zur Schliessung der Lücke beauftragt die von Thierry Burkart am 15. Dezember 2022 eingereichte Motion 22.4445 den Bundesrat, dem Parlament eine Änderung von Art. 335 ZGB vorzulegen, wonach das darin enthaltene Verbot der Familienunterhaltsstiftung aufgehoben wird.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2023 auf die Arbeiten zur «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» (vgl. dazu Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor, iusNet ErbR 04....

iusNet ErbR 26.06.2023

 

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