Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor
Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor
Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor
1. Einführung
Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ; SR 0.221.371) am 1. Juli 2007 werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt. Obwohl im Schweizer Recht nicht geregelt, hat der Trust so auch in der Schweiz immer mehr Bedeutung erlangt, vor allem im Bereich des privaten Asset und Estate Planning (namentlich bei der Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen), aber auch im Wirtschaftsleben. Heute ist davon auszugehen, dass rund 27 000 in- und ausländische Personen Trusts und trustähnliche Vehikel mit einem Bezug zur Schweiz haben und ca. 2000 bis 3000 Personen im Trustbereich arbeiten. 2013 schätzte die Swiss Association of Trust Companies, dass die 33 Verbandsmitglieder mehr als 3000 Trusts in der Schweiz verwalten und Gesamtaktiven von über CHF 45 Mio. vertraten (vgl. Erläuternder Bericht, Ziff. 1.1.7).
Bisher mussten Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts ausweichen, wenn sie dieses äusserst flexible Instrument einsetzen wollten. Die Regulierungsfolgenabschätzung hat ergeben, dass der Markt zwar durchaus in der Lage ist, die nachgefragten Lösungen nach...
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