iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Stichwortverzeichnis > Betreibungsfähigkeit

Betreibungsfähigkeit

Arrestgesuch gegen die ungeteilte Erbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

5A_103/2022 (publiziert)

Beruft sich der Gesuchsteller in einem Arrestgesuch auf ein im Ausland ergangenes Urteil als definitiven Rechtsöffnungstitel, das nach dem Lugano-Übereinkommen zu vollstrecken ist, entscheidet das Arrestgericht auch über dessen Vollstreckbarkeit. Die Praxis, über diesen Punkt nur vorfrageweise zu entscheiden, ist mit Bundesrecht nicht vereinbar. Die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzung, nicht Konsequenz der Arrestbewilligung. – Das Arrestgesuch kann (auch) gegen die ungeteilte Erbschaft gerichtet werden, wenn die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte des Erblassers im Zeitpunkt des Todes mit Arrest hätten belegt und damit ein Betreibungsort hätte geschaffen werden können.
iusNet ErbR 16.01.2023

Vertretung der Erbengemeinschaft in dringlichen Fällen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Gemäss der Rechtsprechung besteht in dringenden Fällen, in denen die Interessen der Erbengemeinschaft rasches Handeln erfordern, eine Ausnahme vom Grundsatz des gemeinsamen Handelns. Die Genfer Cour de Justice bestätigte die Berechtigung einer Erbin, ohne die Zustimmung des einzigen Miterben die Betreibung gegen diesen für Mietzinsforderungen der Erbengemeinschaft einzuleiten, nachdem die Verjährungsfrist abzulaufen drohte, der Miterbe die Unterzeichnung eines Verjährungsverzichts verweigert hatte und der Auftrag des amtierenden Spezialerbenvertreters unklar war.
iusNet ErbR 18.12.2020

Zahlungsbefehl gegen den Willensvollstrecker für eine Forderung gegen den Erblasser

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Die unverteilte Erbschaft ist in der gegen sie gerichteten Betreibung kraft Art. 49 SchKG partei- und passiv betreibungsfähig. Ihr und nicht dem Willensvollstrecker kommt, anders als zum Teil in gerichtlichen SchKG-Verfahren, Parteirolle zu. Der Willensvollstrecker ist diesfalls nur Vertreter. Für die Betreibung geht Art. 49 SchKG als Lex specialis der allgemeinen Regelung des ZGB und den bundesrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften vor; Betreibungsort ist auch dann, wenn der Erbschaftsgläubiger die Betreibung gegen den Willensvollstrecker richtet, der Ort der unverteilten Erbschaft.
iusNet ErbR 03.04.2020

Betreibung für eine Forderung der Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Eine Betreibung, die von der Erbschaft als solcher angehoben wird bzw. in der die Gläubiger kollektiv bezeichnet werden, ist nichtig. Fehlt im Zahlungsbefehl ein wesentlicher Bestandteil oder sind die Angaben zwar vorhanden, aber mangelhaft, so führt dies in der Regel zur Nichtigkeit des Zahlungsbefehls.
iusNet ER 3.12.2018