A. klagt gegen die eingesetzten Erben, weil er der Meinung ist, aufgrund der Wendung «[…] Franken 20’00 20000» sei er testamentarisch nicht nur mit CHF 20 000, sondern mit CHF 40 000 bedacht worden. Anlässlich der Hauptverhandlung stellt er weitere Begehren. Das Obergericht äussert sich zur Auslegung von Testamenten und zur Zulässigkeit von Klageänderungen.