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Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Ein Erblasser setzte mit dem jüngsten Testament seine beiden Kinder auf den Pflichtteil und bestimmte einen Willensvollstrecker. Die ehemalige Lebensgefährtin des Erblassers verlangte gestützt auf ältere Verfügungen, mit denen der Erblasser ihr die durch die Pflichtteilssetzung der Kinder frei gewordene Quote zugewendet hatte, es sei festzustellen, dass sie als eingesetzte Erbin mit ¼ am Nachlass beteiligt sei.
iusNet ErbR 26.04.2022

Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung

Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in einem von ihm anhängig gemachten Erbteilungsprozess vom Bezirksgericht abgewiesen worden war, ersuchte der Beschwerdeführer darum, den Gerichtskostenvorschuss in Raten bezahlen zu dürfen. Das Bezirksgericht trat in der Folge auf die Klage nicht ein; einer dagegen erhobenen Berufung war kein Erfolg beschieden. Vor Bundesgericht hält der Beschwerdeführer an seinem Antrag um Ratenzahlung fest.
iusNet ErbR 26.04.2022

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

Der am 24.1.2010 verstorbene E. hinterliess als Erben seine fünf Kinder A., B., C., D. und G. sowie seine Ehefrau F. Am 3.2.2021 wurde den Erben ein Ehevertrag von 1991, ein Erb- und Erbverzichtsvertrag von 1991 und ein Erbvertrag von 2003 eröffnet. Mit Schlichtungsgesuch vom 28.1.2011 und Klage vom 29.2.2012 beantragte D. zur Wiederherstellung seines Pflichtteils die Herabsetzung diverser lebzeitiger Zuwendungen an seine Geschwister. Streitig sind die Wahrung der Frist und die Höhe der Pflichtteilsberechnungsmasse.
iusNet ErbR 26.04.2022

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

A. wurde auf Aufsichtsbeschwerde der eingesetzten Erbinnen mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten vom 15. Juli 2021 als Willensvollstrecker im Nachlass von D. abgesetzt. Eine dagegen erhobene Berufung wies das Obergericht Glarus ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangt A. die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils. Streitig ist die Zuständigkeit des Kantonsgerichtspräsidenten.
iusNet ErbR 26.04.2022

Anforderungen an eine Ersatzverfügung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Anforderungen an eine Ersatzverfügung

Der Erblasser hatte testamentarisch verschiedene Vermächtnisse ausgerichtet. Der Restnachlass sollte an sechs eingesetzten Erben gehen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass eine als Erbin eingesetzte Stiftung nicht existierte, verlangten die testamentarisch nur mit einem Vermächtnis bedachten Halbbrüder des Erblasser, an die Stelle der Stiftung zu treten. Dagegen wehren sich drei der eingesetzte Erben.
iusNet ErbR 01.04.2022

Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel

Der Ehemann der Erblasserin klagte gegen deren Kinder aus erster Ehe auf Ausrichtung von Vermächtnissen und Bezahlung von Geldbeträgen. Streitig ist die Zahlung der Geldbeträge, gegenüber welcher die Kinder eine Verrechnungsforderung aus Güterrecht erhoben hatten, welche die kantonalen Instanzen vor dem Hintergrund gutgeheissen hatte, dass das Vermögen von A. während der Ehe zugenommen und dem Ehemann der Beweis, dass der Vermögenszuwachs Eigengut sei, nicht erbracht hatte.
iusNet ErbR 01.04.2022

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Ein Erblasser hinterliess als Erbinnen seine beiden Töchter. Testamentarisch hatte er zugunsten seiner Enkelin ein Barlegat ausgerichtet. Mit einzig gegen ihre Tante gerichteter Klage beantragte die Enkelin, die Tante sei als solidarisch haftende Erbin zu verurteilen, ihr das Vermächtnis zulasten des Nachlasses auszurichten. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanzen die Tante im Lichte dieses Antrags allein zur Zahlung des Vermächtnisses verurteilen durften und ob die Tante passivlegitimiert ist.
iusNet ErbR 30.03.2022

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden

- aktualisiert - 
Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021

Zustimmung der KESB zum Vergleich des vom Beistand des minderjährigen Erben abgeschlossenen Vergleichs

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Schutzwürdiges Interesse der beschwerdeführenden Person

- aktualisiert - 
Unter welchen Voraussetzungen die gemäss Art. 416 Abs. 1 Ziff. 9 ZGB erforderliche Zustimmung zu einem Vergleich zu erteilen ist, wird vom Gesetz nicht näher geregelt. Aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach mit der Beistandschaft gemäss Art. 325 Abs. 1 ZGB die Interessen des Kindes zu wahren sind, kann jedoch abgeleitet werden, dass die Zustimmung dann zu erteilen ist, wenn der Vergleich Ausdruck einer sorgfältigen Vermögensverwaltung ist und die Substanz des Vermögens erhalten und nicht gefährdet wird. - Das Bundesgericht tritt auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde nicht ein.
iusNet ErbR 16.03.2021

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Eine von zwei Erbinnen hatte in ihrer Funktion als Willensvollstreckerin die gesamte auf dem Nachlass erhobene Erbschaftssteuer, einschliesslich des Anteils, der auf die ihr als Vermächtnis zugewendete Liegenschaft entfiel, aus Mitteln des Nachlasses bezahlt. Nicht mehr streitig ist, dass die Steuern auf dem Vermächtnis von der Vermächtnisnehmerin zu tragen sind. Streitig ist dagegen, ob und ggf. ab wann auch ein Verzugszins angefallen ist.
iusNet ErbR 17.03.2022

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