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Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. Mit Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft von B. wies die Steuerbehörde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag einen Anteil zu und auferlegte ihr entsprechend ihrem Anteil an den Gebühren für das amtliche Inventar (inventaire au décès) Kosten in Höhe von CHF 1837.50. A. rügt, bei der Ermittlung des Nettonachlassvermögens und damit der Basis für die Berechnung der Inventargebühr seien zu Unrecht nicht mehr einbringliche Forderungen berücksichtigt sowie die AG im Nachlass zu hoch bewertet worden.
iusNet ErbR 24.10.2024

Nichteröffnung von zwei handschriftlichen Dokumenten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Nichteröffnung von zwei handschriftlichen Dokumenten

Das Erbschaftsamt eröffnete dem Begünstigten C. mit Verfügung vom 1. Mai 2024 eine eigenhändige letztwillige Verfügung der Erblasserin. In der Verfügung hielt es des Weiteren fest, dass zwei weitere handschriftliche Dokumente mit Datum 23. Juni 2016 vorliegen würden. Da diese gemäss Auskunft der gesetzlichen Erben vom Ehemann der B. und nicht von ihr selbst geschrieben und unterzeichnet worden seien und zudem den Zusatz «Entwurf» trügen, könnten keine Testamente vorliegen und seien die Dokumente dem C. als erwähntem Begünstigten nicht förmlich zu eröffnen. Mit Beschwerde verlangt A., die C. als Betrieb führt, u.a. die förmliche Eröffnung.
iusNet ErbR 24.10.2024

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

A. ist der Bruder der Erblasserin, B. sein Sohn und C. seine Tochter. A. und B. gaben eine Ausschlagungserklärung ab. Mit Urteil vom 29. April 2024 nahm die Vorinstanz die Ausschlagungserklärung von A. zu Protokoll und stellte fest, dass die Erbschaft vom einzigen gesetzlichen Erben der Erblasserin, A., ausgeschlagen worden sei und dass dem Konkursamt hiervon Kenntnis zu geben sei. Gegen dieses Urteil erhoben A. und B. sowie C. Berufung. Sie machen geltend, dass C. Gelegenheit zur Annahme der Erbschaft hätte gegeben werden müssen.
iusNet ErbR 26.09.2024

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Auf einem Grundstück in Oetwil am See wurde von 1962 bis 1979 von I. und danach bis 2006 von J. eine chemische Reinigung betrieben. Als Reinigungsmittel wurde Tetrachlorethen eingesetzt, welches in den Untergrund gelangte, und zwar wohl vor 1990. J. verkaufte die Liegenschaft 2010 an den heutigen Eigentümer D. 2016 verstarb J. Sie hinterliess als Erbin A. Mit Verfügung vom 16. September 2021 stellte das AWEL fest, dass sich die bis anhin zu verteilenden Kosten für altlastenrechtliche Massnahmen auf dem Grundstück auf rund CHF 55 000 beliefen, und auferlegte diese zu 36% A. Zu Recht?
iusNet ErbR 26.09.2024

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Mitwirkung der Behörde bei der Teilung

Der Anteil von A. an der ungeteilten väterlichen Erbschaft wurde vom Betreibungsamt Neuenburg gepfändet. Im Verlauf des Verfahrens wurde Notar I. mit der Teilung beauftragt. Die untere kantonale Aufsichtsbehörde ordnete die Auflösung und Liquidation der Erbengemeinschaft an und beantragte, dass für A. in der Teilung ein Vertreter i.S.v. Art. 609 Abs. 1 ZGB bestellt werde. Dagegen macht A. geltend, die Behörde wirke an der Teilung bereits durch den aufgrund der kantonalen Gesetzgebung gestützt auf Art. 609 Abs. 2 ZGB mit der Teilung beauftragten Notar mit.
iusNet ErbR 12.09.2024

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Testamentseröffnung: Frage, ob eine Person als Willensvollstreckerin eingesetzt wurde

Die Erblasserin B. hatte testamentarisch die noch minderjährigen C. und D. als Erben eingesetzt, wobei sie präzisierte, dass diese erst über die Erbschaft verfügen dürften, wenn D. das 25. Altersjahr vollendet habe. Unmittelbar im Anschluss daran fügte sie bei, «Verwalterin ist alleinig A.». A. ist die Nichte von B. und Mutter von C. und D., wobei A. die elterliche Sorge gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann zusteht. Streitig ist, ob B. die A. unter Verwendung des Wortes «Verwalterin» als Willensvollstreckerin eingesetzt hat.
iusNet ErbR 12.09.2024

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Nachweis der Einhaltung der Berufungsfrist

Mit A. am 16. Mai 2023 zugestelltem Urteil erklärte das erstinstanzliche Gericht A. im Nachlass von C. für erbunwürdig. Weiter erklärte es B. als alleinige Erbin von C. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Auf diese trat das Kantonsgericht mit Entscheid vom 9. November 2023 infolge Verspätung nicht ein. Es erwog, die Berufungsfrist habe am 15. Juni 2023 geendet. Die Berufung habe sich in einem Umschlag «My Post 24 – Prepaid» ohne Poststempel befunden und die Sendeverfolgung zeige lediglich an, dass die Sendung am 16. Juni 2023 um 21 Uhr für die Zustellung sortiert worden sei. A. hätte daher proaktiv Beweise für die rechtzeitige Aufgabe vorlegen müssen. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 12.09.2024

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen

Berechnung des Endes von Monatsfristen – Bundesgericht klärt Auslegung der Absätze 1 und 2 von Art. 142 ZPO

A.A. reichte am 12. Mai 2022 gegen seine Geschwister betreffend Erbteilung/Herabsetzung Klage ein. Der erstinstanzliche Richter trat auf diese nicht ein mit der Begründung, A.A. sei die Klagebewilligung am 26. Januar 2022 zugegangen, weshalb sich die Klageeinreichung vom 12. Mai 2022 gestützt auf das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen als verspätet erweise. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Zu Recht?
iusNet ErbR 27.08.2024

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Ermittlung der Aktivlegitimation

G. und dessen zweite Ehefrau F. hatten mit Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung vereinbart und gegenseitig auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche im Nachlass des anderen verzichtet. Im Sinne letztwilliger Verfügungen wegen setzte G. seine Kinder aus erster Ehe auf den Pflichtteil; die verfügbare Quote richtete er als Vermächtnis dem I. aus. Nach dem Tod von G. erhoben die Kinder von G. eine Herabsetzungsklage und forderten insbesondere, F. sei zu verpflichten, ihnen mehrere Millionen Franken zu bezahlen.
iusNet ErbR 26.08.2024

Absetzung des Willensvollstreckers: Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Absetzung des Willensvollstreckers: Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde

Mit Beschwerde an die Aufsichtsbehörde ersuchten die beiden Söhne des verstorbenen G. um sofortige Absetzung ihres Onkels A. als Willensvollstrecker im Nachlass von G. Soweit ersichtlich, soll A. in Auslegung des Testaments zu seinen Gunsten Aktien aus dem Nachlass an sich selbst verkauft haben. Der Einzelrichter setzte A. mit Verfügung vom 7. November 2022 mit sofortiger Wirkung als Willensvollstrecker ab. Mit Berufung an das Kantonsgericht verlangt A. die Aufhebung dieser Verfügung mit der Begründung, die Vorinstanz habe ihre sachliche Zuständigkeit zu Unrecht als gegeben erachtet.
iusNet ErbR 26.08.2024

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