Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit
Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit
Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit
Die französische Staatsangehörige C. verstarb 2012 in Genf. Sie hinterliess ihre Halbschwester B. und die Tochter D. der vorverstorbenen Halbschwester M. Mit Testament von 1999 hatte C. den A. als «Universalvermächtnisnehmer» eingesetzt. Mit Testament von 2005 setzte sie A. zudem als Willensvollstrecker ein. Mit Klage vom 31. Januar 2014 beantragte B., dass die beiden Testamente für ungültig zu erklären seien und dass festzustellen sei, dass sie gesetzliche Erbin von C. sei und ihr die Hälfte des Nachlasses zustehe. Das erstinstanzliche Gericht hiess die Klage gut. Abgesehen von den Kostenfolgen bestätigte die Cour de Justice (Vorinstanz) das Urteil. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht mit dem Antrag, das erstinstanzliche und das Berufungsurteil seien aufzuheben; vorab sei das «Gegengutachten von E.» aus dem Recht zu weisen und es sei festzustellen, dass er (A.) der eingesetzte Alleinerbe von C. sei.
A. macht geltend, das «Gegengutachten» von Dr. E. vom 13. April 2018 sei unter Verletzung der Verhandlungsmaxime (Art. 55 Abs. 1 ZPO) angeordnet worden, die Voraussetzungen für die Anordnung eines solchen Gutachtens (Art. 183 Abs. 1...
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