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Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Betreibung der Erbschaft auf Grundpfandverwertung

Mit Betreibungsbegehren vom 16. August 2022 leitete die Bank D. gegen die «Unverteilte Erbschaft des E.A. sel.» bzw. handschriftlich abgeändert gegen die «Erbengemeinschaft des E.A. sel.» eine Betreibung auf Verwertung eines Grundpfands ein. Als Grundpfand wurde ein  zur unverteilten Erbschaft des E.A. gehörendes Grundstück bezeichnet. In der Rubrik «Erben» wurden im Betreibungsbegehren die beiden Söhne A.A. und B.A. von E.A. genannt. Den in der Betreibung gegen die «Erbengemeinschaft des E.A. sel.» ausgestellten Zahlungsbefehl stellte das Betreibungsamt im September 2022 B.A. zu, der in der Folge als Vertreter der Erbschaft behandelt wurde. A.A., der an keiner Adresse offiziell gemeldet war, wurde der Zahlungsbefehl mit dem Vermerk «Zahlungsbefehl an Dritteigentümer» im Februar 2023 durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Versteigerung wurde am 1. März 2024 durchgeführt. 

Am 11. März 2024 liess A.A. bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde erheben. Er beantragte u.a., die Versteigerung sei für ungültig zu erklären und der Zuschlag an die C. AG sei aufzuheben. Mit Urteil vom 25. Juni 2024 wies die...

iusnet ErbR 25.02.2025

 

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