Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)
Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)
Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)
Der 2016 verstorbene H. hinterliess als gesetzliche Erben seine Kinder F. und G. sowie die Kinder seines vorverstorbenen Sohns J., nämlich A., B., C. und D. Auf die Nachfolgeregelung für das Familienunternehmen hatten sich F., G. und J. in einem Erbvertrag von 2008 mit den Eltern geeinigt, wobei J. gemäss Ziff. 4 dieses Vertrages Aktien im Besitz seines Vaters unentgeltlich, jedoch mit einer Nutzniessung belastet, übernahm und diese Aktien J. im Rahmen einer späteren Erbteilung als Erbvorbezug in Höhe von CHF 823 000 angerechnet werden sollten. 2012 errichtete H. eine letztwillige Verfügung, in der er den Inhalt des Erbvertrags bekräftigte, im Übrigen sämtliche früheren letztwilligen Verfügungen widerrief und seine Enkel A., B., C. und D. auf den Pflichtteil setzte.
Nach dem Tod von H. klagten A., B., C. und D. auf Feststellung der Ungültigkeit von Ziff. 4 des Erbvertrags, auf Feststellung des Nachlasses und ihrer Pflichtteile sowie auf Teilung der Erbschaft. Mit Urteil vom 18. Dezember 2020 stellte das Bezirksgericht den Nachlass und die Erbberechtigung fest und wies die einzelnen Vermögenswerte des Nachlasses den Nachkommen zu. Im Übrigen wies es die Anträge...
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