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Bezifferung

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Im Rahmen von Erbteilungsklagen sind die Begehren, den Nachlass aufgrund entsprechender Behauptungen und Beweisanträge festzustellen, die Erbteile festzustellen und den Nachlass zu teilen, sowie Sachvorbringen, aus denen wenigstens sinngemäss hervorgeht, welche Feststellungen zu treffen sind und wie zu teilen ist, grundsätzlich ausreichend. Es darf weder die Aufstellung eines Teilungsplans vorausgesetzt noch mehr als die gegenständliche Umschreibung des Nachlasses verlangt werden. Im Rahmen der Zuteilungskompetenz des Teilungsgerichts kann dort ein bezifferter Antrag verlangt werden, wo der Nachlass lediglich aus Geld besteht, also ein ohne Weiteres teilbares Objekt vorliegt. Diese Grundsätze gelten auch im Rechtsmittelverfahren.
iusNet ErbR 20.10.2023