Ausgleichung – Begriff der Veräusserung
Ausgleichung – Begriff der Veräusserung
Ausgleichung – Begriff der Veräusserung
Die Brüder E. und F. gründeten gemeinsam eine Kollektivgesellschaft, der 1984 auch der Sohn C. von E. beitrat. 1988 wurde die I. AG gegründet, welche die Aktiven und Passiven der Kollektivgesellschaft übernahm; dabei zeichnete C. 90 der 100 Aktien. 2001 erfolgte eine weitere Umstrukturierung, indem das Weingeschäft der I. AG als Sacheinlage in die neu gegründete J. AG eingebracht und das übrige Getränkegeschäft verkauft wurde. C. zeichnete 79 der 100 Aktien der J. AG.
E. verstarb im Februar 2018. Er hinterliess neben C. seine Töchter D. und O., wobei O. die Erbschaft zugunsten ihrer Söhne A. und B. ausschlug. Im Juni 2020 reichten A. und B. gegen C. und D. eine Erbteilungsklage i.S. einer Stufenklage ein und verlangten soweit hier interessierend die Offenlegung diverser Geschäftsunterlagen der J. AG, mittels derer sie sich einen Überblick über die geschäftliche Entwicklung der J. AG zu verschaffen erhofften. Dies, weil es sich ihrer Meinung nach bei der mutmasslich (ganz oder teilweise unentgeltlichen) Übernahme des väterlichen Getränkegeschäfts durch C. um eine Zuwendung mit Ausstattungscharakter i.S.v. Art. 626 Abs. 2 ZGB und daher...
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