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Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung

Kostenverlegung im Verfahren betreffend Absetzung des Willensvollstreckers

A.A., B.B. und C.B. sind die Erben und Erbeserben von E.A. D. ist der Willensvollstrecker im Nachlass von E.A. Im Dezember 2018 beantragte C.B. beim Betreibungs- und Konkursamt u.a. die Absetzung von D. als Willensvollstrecker. Im Oktober 2019 entsprach die Behörde diesem Begehren. Dagegen erhob D. im November 2019 Beschwerde beim Regierungsrat. A.A. wurde zu diesem Verfahren auf eigenes Gesuch hin beigeladen. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde hob der Regierungsrat den Entscheid der Vorinstanz im März 2021 auf und verfügte verschiedene Weisungen an D. Die Verfahrenskosten auferlegte er zu 30% D. und A.A. und zu 70% C.B. und B.B. Im August 2020 setzte das Kantonsgericht in einem separaten Verfahren H. als Erbenvertreter im Nachlass von E.A. ein. Dieser Entscheid blieb unangefochten. Dagegen erhoben C.B. und B.B. gegen den Entscheid des Regierungsrats vom März 2021 Beschwerde an das Verwaltungsgericht. In Gutheissung derselben setzte das Verwaltungsgericht D. mit sofortiger Wirkung als Willensvollstrecker ab. Dabei auferlegte es die Kosten für das Verfahren vor dem Betreibungs- und Konkursamt D. und die Kosten für die Verfahren vor dem Regierungsrat und dem...

iusNet ErbR 20.03.2023

 

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