Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel
Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel
Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel
A. und D. heirateten 2013. B. und C. sind die beiden Kinder aus einer früheren Beziehung von D. A. gab seine Erwerbstätigkeit auf, um die erkrankte D. zu unterstützen, wobei D. ihn für den Einkommensausfall entschädigen sollte. Ferner schlossen A., D. und B. einen Erbvertrag, wonach A. auf seine Rechte als Erbe im Nachlass von D. zugunsten von B. verzichtete, im Gegenzug dazu aber als Vermächtnis die lebenslange Nutzniessung am Mehrfamilienhaus im Eigentum von D. erhalten sollte. Mit Testament von 2014 verfügte D. weitere Vermächtnisse zugunsten von A. D. starb 2014. In der Folge klagte A. gegen B. und C. auf Ausrichtung der Vermächtnisse sowie die Bezahlung von weiteren Geldbeträgen (u.a. Entschädigung für den Einkommensausfall), die er zuletzt auf rund CHF 110 838.75 bezifferte. Streitig ist die Geldforderung, gegenüber welcher die Beklagten eine Verrechnungseinrede aus Güterrecht erhoben hatten.
Das Bezirksgericht hatte sowohl eine Geldforderung von A. in Höhe von CHF 110 838.75 als auch eine Verrechnungsforderung von CHF 126 884.– von B. und C. gutgeheissen. Dies vor dem Hintergrund, dass das Vermögen von A. während der Ehe um CHF...
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