Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich
Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich
Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich
D. verstarb 2018. Als einzige gesetzlichen Erben hinterliess er seine Söhne A., B. und C. Im März 2020 reichte A. ein von D. errichtetes eigenhändiges Testament ein, worin B. und C. zugunsten von A. auf Pflichtteil gesetzt und A. als Willensvollstrecker ernannt wurde. Das Bezirksgericht hob daher mit Urteil vom 8. Juli 2020 die zuvor ausgestellten Erbenbescheinigungen auf, stellte die Ausstellung einer neuen Bescheinigung in Aussicht und nahm von der Annahme des Willensvollstreckermandats Vormerk. In der Folge erhob B. Einsprache. Mit Urteil vom 12. August 2020 stellte das Bezirksgericht fest, dass keine Erbenbescheinigungen auszustellen seien, bis die Einsprache beseitigt sei, und ordnete über den Nachlass von D. die Erbschaftsverwaltung an, die es dem Notariat X. übertrug. Die dagegen von A. erhobene Beschwerde wies das Obergericht ab. Vor Bundesgericht verlangt A. die Aufhebung der mit Urteil vom 12. August 2020 angeordneten Massnahmen sowie die Ausstellung einer Erbenbescheinigung.
Mangels Erreichens des Streitwerts und weil sich keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, ist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde das zutreffende Rechtsmittel. Gerügt...
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