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Untätigkeit der ausländischen Behörden aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen / Nachweis

Untätigkeit der ausländischen Behörden aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen / Nachweis

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht

Untätigkeit der ausländischen Behörden aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen / Nachweis

A., B., C., D. und E. sind die Kinder der 2008 mit letztem Wohnsitz in Freiburg/D verstorbenen deutschen Staatsgehörigen H. Im Nachlass von H. befindet sich unter anderem ein Ferienhaus im Kanton Graubünden. 2016 stellte A. beim Amtsgericht in Freiburg/D Antrag auf Teilungsversteigerung dieser Liegenschaft. Das Amtsgericht teilte A. mit, dass ein deutsches Gericht nicht die Zwangsversteigerung über ein im Ausland gelegenes Grundstück anordnen könne. Im Anschluss an gescheiterte Einigungsverhandlungen erhob A. beim Regionalgericht Maloja Klage, zuletzt mit dem Antrag, es sei die öffentliche Versteigerung der Liegenschaft anzuordnen. Das Regionalgericht trat auf die Klage nicht ein. Gegen diesen Entscheid erhob A. Berufung. Streitig ist, ob das Regionalgericht zuständig ist, im Rahmen der Teilung des Nachlasses von H. die Klage auf öffentliche Versteigerung der Liegenschaft zu beurteilen. 

Die Schweiz gewährt und beansprucht nach Art. 86 ff. IPRG grundsätzlich keine direkte Zuständigkeit im Falle von Ausländern mit letztem Wohnsitz im Ausland. Es kann jedoch sein, dass sich der ausländische Wohnsitzstaat nicht mit Nachlassvermögen befasst, das sich in der...

iusNet ErbR 18.02.2021

 

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